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Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel kommt zum 1. Januar 2016

Effizienzlabel für alte Heizkessel: Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019
Musteretikett für Heiz­geräte zur Verwendung bis einschließlich 25.9.2019

(17.8.2015) Das Bundeskabinett hat am 12.8. die gesetzli­chen Grundlagen zur Umsetzung des „nationalen Effizienzla­bels für Heizungsaltanlagen“ beschlossen. Es soll ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel gelten, die älter als 15 Jahre sind, und Verbrauchern kostenfrei - wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont - Informationen über den indi­viduellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel liefern. Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel sollen Verbrau­cher ebenfalls kostenfrei auf weitergehende Energieberatun­gen wie z.B. Heizungs-Checks oder die Vor-Ort-Beratung so­wie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen wer­den.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, erklärte dazu: „Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Poten­tial zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energie­einsparung.“

  • Von den in Deutschland installierten 20,5 Millionen Heizungsanlagen soll nur etwa ein Viertel dem Stand der Technik entsprechen.
  • Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren.
  • Mehr als ein Drittel (36%) ist sogar älter als 20 Jahre.
  • Über 70% der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen.

Hier sehen Politiker, Fachplaner und Heizungsbranche großes Potential für Effizienz­steigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausge­tauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es also noch cir­ca 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effi­zienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.

Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energiebera­ter berechtigt, ein Etikett auf alten Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirks­schornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu eti­kettieren.

Heizungsbranche freut sich auf das Effizienzlabel für alte Heizkessel

Der Spitzenverband des deutschen Heizungsbauerhandwerks, der Zentralverband Sa­nitär Heizung Klima (ZVSHK), sowie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindus­trie (BDH) begrüßen die vom Bundeskabinett getroffene Entscheidung. Immerhin geht das Bestandslabel auf die Initiative von BDH und ZVSHK zurück.

BDH-Präsident Manfred Greis erwartet, dass „das neue Bestandslabel für Altanlagen ein gutes Instrument ist, um den bisher schleppenden Modernisierungsmarkt im Hei­zungsbereich in Schwung zu bringen“. Und der ZVSHK-Präsident Manfred Stather er­gänzt: „Das deutsche Heizungsbauerhandwerk steht in den Startlöchern, zum einen, um das Heizungslabel anzubringen und zum anderen, um moderne energieeffiziente Heizungsanlagen einzubauen. ... Handwerk und Industrie werden eng zusammenarbei­ten, um diese für den Klima- und Ressourcenschutz wichtige Aufgabe gemeinsam zu meistern.“

BDH und ZVSHK begrüßen, dass das Label für den Betreiber einer Altanlage kostenlos ist und dass auf Zwangsmaßnahmen bei der Heizungsmodernisierung verzichtet wird. Wichtig sei es nun, dass mit dem Ausstellen des Labels auch eine neutrale Beratung über die technischen Möglichkeiten neuer Heizsysteme sowie über die Möglichkeit der Einkopplung von erneuerbaren Energien erfolge. Zudem müsse über Möglichkeiten der Förderung durch KfW und BAFA informiert werden.

Auch Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP), begrüßt die Gesetzesinitiative und weist noch einmal darauf hin, dass neue Heizgeräte bereits ab dem 26. September 2015 mit dem EU-Energielabel versehen werden müssen - siehe auch Baulinks-Beitrag „Produktlabel und Verbundlabel gemäß ErP-Richtlinie ab 26. September 2015 verpflichtend“ vom 17.4.2015.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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