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Der deutsche Baumarkt 2016 im Zeichen von Baukonkunktur und Bauvertragsrecht


  

(5.6.2016) „Der Bau kann 2016 die Rolle der Konjunkturlokomo­tive in einem insgesamt schwächelnden gesamtwirtschaftlichen Umfeld übernehmen. Ein akuter Bedarf an zusätzlichem Wohn­raum und die allmählich einsetzende Investitionswende im Ver­kehrswegebau des Bundes sind die Triebfedern, die für ein Umsatzwachstum von no­minal 3,5% im deutschen Bauhauptgewerbe sorgen werden“. Mit dieser Prognose trat der scheidende HDB-Präsident Prof. Thomas Bauer auf der traditionellen Jahrespres­sekonferenz anlässlich des „Tages der Deutschen Bauindustrie“ vor die Berliner Wirt­schaftspresse. Dank milder Temperaturen im Frühjahr und der höchsten Auftragsbe­stände zur Jahreswende seit 20 Jahren hätten die deutschen Bauunternehmen im 1. Quartal 2016 durcharbeiten können - mit der Folge, dass die Umsätze nominal 4,9% über dem Vorjahresniveau liegen würden. Die Gefahr, dass ein Großteil der Aufträge zu Beginn des 2. Quartals abgearbeitet sein könnte, sieht Bauer nicht. Ein Auftrags­plus im 1. Quartal von 13,9% habe die Auftragsbücher der Unternehmen weiter ge­füllt, die Reichweite der Auftragsbestände sei mit 3,4 Monaten im Mai nach wie vor sehr hoch.

neue Kultur des Bauens

Mit der Belebung der Baunachfrage allein sei es jedoch nicht getan, ist Bauer über­zeugt. Um die großen Herausforderungen der nächsten Jahre im Wohnungsbau und im Verkehrswegebau bewältigen zu können, müsse eine neue Kultur des Bauens ent­wickelt werden:

  • Planen und Bauen müssten besser aufeinander abgestimmt werden.
  • Streitbeilegungsmechanismen seien gesetzlich verbindlich im Bauvertrag zu verankern (Stichwort: Adjudikation).
  • Risiken sollten in der Projektvorbereitung stärker berücksichtigt werden, bei­spielsweise durch Vorhalten von Risikobudgets.
  • Die Bauwirtschaft müsse auf dem Weg der Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse vorankommen. Mit der Verabschiedung des BIM-Stufenplans 2020 habe das BMVI hier die richtigen Signale gesetzt.

„Was wir aber gar nicht gebrauchen können, sind neue Belastungen im Verhältnis von Auftragnehmer und Auftraggeber, wie sie im neuen Bauvertragsrecht drohen“, erklärte Bauer. In seinem aktuellen Gesetzentwurf wolle das Bundesministerium dem Auftrag­geber im BGB das Recht einräumen, Änderungen auch nach Vertragsabschluss anord­nen zu können. Damit werde die Machtbalance zwischen Auftraggeber und Auftrag­nehmer einmal mehr zulasten der Bauseite verschoben. Genau das sei konträr zum Ge­danken von mehr Partnerschaft in der Projektzusammenarbeit - siehe auch Baulinks-Beitrag „Reform des Bauvertragsrechts im Sinne des Verbraucherschutzes für Bauher­ren“ vom 30.5.2016.

Für die deutsche Bauindustrie sei ein solches Anordnungsrecht nur akzeptabel, wenn die Vergütung auch der Höhe nach geregelt und für den Fall des Streits eine Schlich­tung auf Verlangen einer Seite sichergestellt sei, erläuterte Bauer. Ein Rechtsgutach­ten, das die Bauindustrie gemeinsam mit ihren Partnerverbänden eingeholt habe, un­termaure die Argumentation der Bauwirtschaft: Einem einseitigen Anordnungsrecht seien verfassungsmäßige Grenzen gesetzt, die auch der Gesetzgeber respektieren müsse. Bauer: „Auftraggeber und Auftragnehmer müssen sich wieder auf Augenhöhe begegnen und respektvoll miteinander umgehen. Das sollte unser aller Leitbild wer­den.“

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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