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Verbände und Gewerkschaft der Bauwirtschaft vereinbaren Stärkung des Arbeitsschutzes

(6.11.2011) Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf weitere Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes im Baugewerbe verständigt.

Verbände und Gewerkschaft sind sich einig, dass die Verhinderung von Unfällen (Prävention) durch die rechtzeitige Analyse von Gefahrenursachen und deren Beseitigung eine besonders wichtige Aufgabe für alle am Bau Beteiligten ist.

In der Planungsphase Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigen

„Den Arbeitsschutz auf Baustellen sicherzustellen ist eine gemeinsame Aufgabe sowohl der Unternehmen als auch ihrer Mitarbeiter. Alle müssen hinschauen, Gefahren erkennen und diese rechtzeitig beseitigen“, sagte der Präsident des ZDB, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Löwenstein. Schon in der Planungsphase sollen Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt werden. Vor dem Start der Bauarbeiten empfehlen ZDB, HDB und IG BAU eine Grundunterweisung aller Arbeitnehmer, ergänzt von Kurzunterweisungen. Systematisch sollen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet und umgesetzt werden. Geeignete Instrumente für diese Maßnahmen sind der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie die rechtzeitige Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes.

Die Sozialpartner streben zudem eine effizientere Überprüfung der Baustellen an. „Ein Schlüssel für bessere Kontrollen ist die Aufstockung von Personal und von Sachmitteln bei der BG BAU im Bereich Prävention und Arbeitsmedizinischer Dienst/Sicherheitstechnischer Dienst“, stellte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel fest. Hierfür machen sich die Tarifvertragsparteien ebenso stark wie für die geregelte Weitergabe von aktuellen Baustellendaten auch an die staatlichen Aufsichtsstellen. Geprüft werden soll zudem, inwieweit sich die Baustellensicherheit mit Sanktionen bei Verstößen verbessern lässt.

Rückwärts fahrende Baumaschinen freiwillig nachrüsten

Um die Zahl der durch rückwärts fahrende Baumaschinen verursachten Unfälle künftig zu verringern, setzen ZDB, HDB und IG BAU auf einen Anreiz zur freiwilligen Nachrüstung älterer Baufahrzeuge mit Rückfahrkameras. Hierzu wollen sie sich bei der BG BAU dafür einsetzen, den Förderzuschuss auf 400 Euro pro Rückfahrsystem zu erhöhen.

Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen

Eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz spielt zudem die Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen durch die schwere körperliche Arbeit am Bau. Deshalb soll aus Sicht der Tarifvertragsparteien das zulässige Sackgewicht von 25 Kilogramm künftig nicht nur für Normzemente Anwendung finden, sondern auch für andere Baustoffe wie Putz, Estrich oder Mörtel. „Gleichzeitig müssen auch die Mitarbeiter auf ihre Gesundheit achten. Mögliche Wege, das Augenmerk des Einzelnen stärker auf Krankheitsprävention zu lenken, wären der Ausbau bestehender Angebote sowie eine gemeinsame Werbekampagne“, sagte HDB-Präsident Prof. Thomas Bauer. Schließlich setzen sich die Sozialpartner für eine genauere Auswertung von Daten über Berufskrankheiten ein. Die Ergebnisse können für die Ausgestaltung von entsprechenden Anreizsystemen genutzt werden.

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