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Neue Brandschutz-Beurteilung von Wänden aus Porenbeton-Plansteinen

(1.10.2004) Bekanntermaßen gehört Porenbeton aufgrund seiner mineralischen Zusammensetzung zur Brandschutzklasse A1, d.h. er ist nichtbrennbar. Er erfüllt die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen von F 30 bis F 180 ohne jegliche Zusatzmaßnahmen, wie Bekleidung oder Beschichtung. Weiter besitzt Porenbeton den Vorzug, im Brand keinen Rauch und keine toxischen Gase zu bilden.

Wie der Bundesverband Porenbeton nun mitteilt, ist der brandschutztechnische Anwendungsbereich von Wänden aus Porenbeton-Plansteinen als tragende, raumabschließende Wände erweitert worden. Erstmals untersucht wurde eine Wand mit Plansteinen PP2-0,35. Die in der Materialprüfanstalt für das Bauwesen beim Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der TU Braunschweig durchgeführte Prüfung nach DIN EN 1365-1 in Verbindung mit DIN EN 1363-1 hat ergeben:

  • Tragende, raumabschließende Wände aus 17,5 cm dicken Porenbeton-Plansteinen der Festigkeitsklasse 2 und Rohdichteklasse 0,35 (PP2-0,35) mit Nut und Feder und Grifftasche, vermauert mit Dünnbettmörtel nach DIN 1053-1, ohne Stoßfugenvermörtelung, können bei voller Ausnutzung der Wand ( = 1,0) in die Feuerwiderstandsklasse F 120-A nach DIN 4102-2:1977-09 bzw. gemäß der europäischen Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-2:2003-12 in die Feuerwiderstandsklasse REI 120 eingestuft werden.

Nach DIN 4102-4 bzw. der in Kürze erscheinenden A1-Ergänzung zu DIN 4102-4 war bislang für die gleiche Wandstärke eine Rohdichteklasse 0,4 gefordert.

Fazit: Das Untersuchungsergebnis bestätigt, dass Porenbeton zum Einsatz im vorbeugenden Brandschutz bestens geeignet ist.

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