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PUR-Hartschaum Wärmedämmstoffe: CE-Zeichen kommt - Ü-Zeichen bleibt

(9.2.2004) In Deutschland gelten seit 1. Januar 2004 für werkmäßig hergestellte Dämmstoffe die harmonisierten europäischen Produktnormen in Verbindung mit der nationalen Anwendungs- und Bemessungsnorm. Die CE-Kennzeichnung - eine Art "technischer" Reisepass für Bauprodukte - ist verpflichtend. Nationale Dämmstoffnormen sind ungültig. Der alte Begriff "Rechenwert" der Wärmeleitfähigkeit wird durch den Begriff "Bemessungswert" der Wärmeleitfähigkeit ersetzt.

Bis Ende 2003 wurden Dämmstoffe in Wärmeleitfähigkeitsgruppen (5 mW-Gruppen) eingestuft. Jetzt kann der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit in 1 mW-Schritten angegeben werden. Für Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) bedeutet das: Die Produktqualität, die Übereinstimmung mit den bauaufsichtlichen Anforderungen und die optimale Eignung für die vorgesehene Anwendung stehen ab sofort schwarz auf weiß auf dem Kennzeichnungsetikett.

PUR-Wärmedämmstoffe künftig in den Wärmeleitfähigkeitsstufen 024 und 028

Ab 1. April 2004 gilt: PUR-Hartschaum-Dämmstoffe mit Alu-Deckschichten werden ab 80 mm Dicke in der Wärmeleitfähigkeitsstufe 024 angeboten. Mit z. B. Glasvlies-Deckschichten sind diese Dämmstoffe in der Wärmeleitfähigkeitsstufe 028 erhältlich. Für PUR-Hartschaum-Dämmprodukte mit einer Dicke unter 80 mm gelten die Wärmeleitfähigkeitsstufen 025 (mit diffusionsdichten Deckschichten) und 030 (mit diffusionsoffenen Deckschichten). PUR-Blockschäume fallen in die Wärmeleitfähigkeitsstufe 030.

Der angegebene Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit wird regelmäßig durch ein unabhängiges Institut überwacht. Dieser Wert bildet die Grundlage für den Wärmeschutznachweis.

Gesicherte Produktqualität und Ü-Zeichen

Das CE-Label ist kein Qualitätszeichen. Es bietet keine Gewähr dafür, dass der Wärmedämmstoff nach der jeweiligen Landesbauordnung eingesetzt werden darf. Die PUR-Industrie schafft hier Klarheit: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum, die der Produktnorm DIN EN 13165 entsprechen, tragen neben dem CE-Label auch ein ÜGPU-Qualitätszeichen in Verbindung mit dem Ü-Zeichen. Das Ü-Zeichen steht für die Übereinstimmung des PUR-Dämmproduktes mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Damit wird sichergestellt, dass das PUR-Dämmprodukt ...

  • den bauaufsichtlichen Vorschriften entspricht,
  • einen hohen Qualitätsstandard aufweist und
  • für die vorgesehene Anwendung - z. B. Aufsparren-, Flachdach- oder Fußbodendämmung - optimal geeignet ist.

zur Erinnerung:  PUR-Hartschaum ist die Bezeichnung für eine Dämmstoff-Familie, die sogenannte PIR-Schäume mit einschließt.

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