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Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

(10.4.2003) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in der Nacht eine Einigung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erzielt. Der Kompromiss sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2003 vorgesehenen Maßnahmen zur Eigenheimzulage oder Dienstwagensteuer vom Tisch sind.

Der Einigungsvorschlag umfasst darüber hinaus die Abschaffung des Schutzes vor der Hinzurechnungsbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen, die Abschaffung der Begünstigung bestimmter Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bei der Besteuerungshöhe, die Präzisierung der Definition des aktiven Handels, die Klarstellung des Begriffs "Geschäftsbeziehungen" bei Gewinnberichtigungen zwischen nahe stehenden Unternehmen nach dem Außensteuergesetz sowie die Beseitigung sachlich nicht gerechtfertigter Möglichkeiten der Anrechnung ausländischer Steuern.

Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt, der gegebenenfalls ein entsprechend geändertes Gesetz beschließen wird. Diesem geänderten Gesetz muss der Bundesrat zustimmen.

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