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Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und andere Gesetzentwürfe zur Infrastrukturplanung

(3.1.2020; ergänzt am 19.1.20120) Der Bundestag hat am 19. Dezember 2019 Maßnahmen zur Beschleunigung von Planung und Bau bei Verkehrsinfrastrukturprojekten erörtert. Den Abgeordneten lagen dazu zwei Regierungsentwürfe vor:

  • der Entwurf eines „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes / MgvG“ (siehe Bundestagsdrucksache 19/15619) und
  • der Entwurf eines Gesetzes „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (19/15626).

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz: Baurecht per Gesetz

Für zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte will die Bundesregierung die Möglichkeit schaffen, per Gesetz Baurecht zu erlangen - anstatt über einen Verwaltungsakt. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes „zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ vorgelegt. Betroffen davon sind

  • sieben Schienenbau- und
  • fünf Wasserstraßenbauprojekte.

Dazu gehört u.a. der Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing sowie die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins.

Das Ziel des Gesetzes ist die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die im Gesetz bezeichneten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung. Diese Beschleunigung sei auch vor dem Hintergrund wichtig, „dass das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger vorsieht“, heißt es in der Vorlage. Durch das Gesetz würden die Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der Maßnahmengesetze für die genannten zwölf Verkehrsinfrastrukturprojekte und deren Bekanntgabe sowie die behördlichen Zuständigkeiten getroffen.

Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene

Der zweite von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf enthält Regelungen, welche die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden.

Mit dem vorgelegten Mantelgesetz soll u.a. das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert werden, heißt es von der Regierung. Künftig soll der Ersatz von bestehenden Betriebsanlagen nur dann genehmigungspflichtig sein, wenn der Grundriss der Betriebsanlage „wesentlich“ geändert wird. Die Beurteilung, ob eine wesentliche Änderung des Grundrisses vorliegt, sei nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu bewerten, heißt es. So liegt der Vorlage zufolge eine wesentliche Änderung etwa dann vor, „wenn durch die umfangreicheren Ausmaße des Bauwerks Grundstücke Dritter in Anspruch genommen werden müssen oder Dritte durch die Änderung erstmals oder erheblich mehr belastet werden“.

Temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße

Änderungen sind auch im Bundesfernstraßengesetz geplant. Diese beziehen sich auf die Nutzungserlaubnisse von Grundstücken. Die benötigte Erforderlichkeit sei hier unter anderem bei einer temporären Anlage einer Baustraße oder einer Kranaufstellfläche gegeben, „wenn anders die Unterhaltung nicht durchgeführt werden kann oder in unzumutbarer Weise erschwert wird“, schreibt die Regierung.

Mit Blick auf die Planfeststellungspflicht soll durch die Novellierung geregelt werden, dass beispielsweise die temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße ohne Kapazitätserweiterung - etwa im Rahmen einer erhaltungsbedingten Erneuerung bestehender Brückenbauwerke zur Anbindung eines Ersatzneubaus - „keinem umfassenden erneuten Genehmigungsverfahren zu unterwerfen und als Unterhaltung zu qualifizieren ist“.

Darüber hinaus wurden eingebracht von ...

  • der FDP-Fraktion ein Antrag mit dem Titel „Mehr Tempo bei der Infrastruktur - Planungsturbo jetzt“ (19/16040) und von
  • der Fraktion Die Linke ein Antrag mit dem Titel „Planungskapazitäten ausbauen und Bürgerbeteiligung wirksamer machen und Aushöhlung durch Maßnahmengesetze verhindern“ (19/16042).

Sowohl die Gesetzentwürfe als auch die Oppositionsanträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Ergänzung vom 19.1.2020:

VBI-Präsident Jörg Thiele begrüßt grundsätzlich die neue Initiative der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, hält aber die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht weitgehend genug - siehe auch Beitrag „VBI: ,Gesetzentwürfe zur Planungsbeschleunigung nicht ausreichend‘“ vom 19.1.2020.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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