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VBI: „Gesetzentwürfe zur Planungsbeschleunigung nicht ausreichend“

(19.1.2020) VBI-Präsident Jörg Thiele erklärte anlässlich der am 15. Januar stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung: „Wir begrüßen die neue Initiative der Bundesregierung, durch gesetzliche Regelungen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen, halten aber die vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht weitgehend genug. ... Insbesondere befürchten wir, dass das im sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vorgesehene Procedere eines „vorbereitenden Verfahrens“ dieselben Probleme mit sich bringt, wie das gültige Planfeststellungsverfahren," Eine spürbare Beschleunigung sei daher nicht zu erwarten. Außerdem müsse Rechtssicherheit oberste Priorität haben.

Foto © VBI / Bärbel Rechenbach  

Seine Einschätzung und weitere Anregungen zur Planungsbeschleunigung hat der VBI allen Mitgliedern des Bundestagsverkehrsausschusses in Form einer Stellungnahme zugeleitet. Bei den Entwürfen handelt es sich konkret um das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) und das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren - siehe auch Beitrag „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und andere Gesetzentwürfe zur Infrastrukturplanung“ vom 3.1.2020.

Beide Gesetzesinitiativen verfolgen als Sicht des VBI unterschiedliche Strategien: Der Entwurf des Gesetzes zur weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren-Be­schleu­ni­gung befreie Vorhaben zur Unterhaltung und Instandhaltung im Bestand der Bun­des­straßen- und Eisenbahninfrastruktur - etwa den Ersatzneubau einer maroden Brücke am selben Standort - von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. „Diesen Ansatz begrüßt der VBI als richtungweisend, da viele Projekte im Bestand ertüchtigt werden müssen.“ Der VBI schlägt deshalb vor, den Anwendungsbereich dieser gesetzlichen Regelungen auch auf Bestandsmaßnahmen bei den Bundeswasserstraßen auszudehnen.

Ebenso wäre es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung zielführend, bei Straßenerneuerungsmaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erst dann gesetzlich vorzuschreiben, wenn im Rahmen der Maßnahme mehr als eine Fahrspur ergänzt werde. Der VBI sei jederzeit bereit, so Thiele, die weitere Arbeit an den Gesetzen zu unterstützen.

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