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Wohn-Riester-Förderung steigt 2018

(10.12.2017) Die Riester-Förderung wird aufgestockt: Ab dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat (statt bisher 154 Euro). Zusätzlich gibt es jährlich ...

  • für jedes Kind 185 Euro und
  • für Kinder, die ab 2008 geboren wurden / werden, 300 Euro Zuschuss.

Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Gewährt werden sie jedem, der 4% seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahresein­kom­mens in einen Riester-Vertrag einzahlt - maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Bei einer Immobilienfinanzierung können sich Finanzierungs-Vorteile von mehreren zehntausend Euro ergeben.

Übrigens: Auch Riester-Verträge, die vor Einführung von Wohn-Riester im Jahr 2008 abgeschlossen wurden, können für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Dabei darf das angesparte Kapital zum Teil vollständig verwendet werden. Der ursprüngliche Riester-Vertrag ruht dann. Auch Teilentnahmen sind möglich; dann müssen jedoch mindestens 3.000 Euro auf dem Riester-Konto verbleiben.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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