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Wohnungsbauprämie jetzt noch für zwei Jahre rückwirkend beantragen

(10.12.2017) Alle Bausparer können die Wohnungsbauprämie (WoP) noch rückwirkend bis einschließlich 2015 zu beantragen. Der Stichtag für das Sparjahr 2015 ist der 31. Dezember 2017.

Bausparer sollten außerdem jetzt prüfen, ob zum Jahresende noch fehlende prämienbegünstigte Sparbeiträge für das Jahr 2017 einzureichen sind, mahnt Werner Schäfer, Vorstandsvorsitzender der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Zur Erinnerung: Innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten Sparer 8,8% Prämie vom Staat auf ihre Sparleistungen. Alleinstehende werden dabei für Einzahlungen bis zu jährlich 512 Euro, Verheiratete für bis zu 1.024 Euro belohnt. Die Prämienanträge erhalten Bausparer am Jahresbeginn automatisch für das Vorjahr. Ausgefüllt sind sie an die Wohnungsbauprämienstelle der Bausparkasse zu senden.

Die staatliche Wohnungsbauprämie ist an die wohnwirtschaftliche Verwendung der Bausparmittel gebunden - das gilbt für seit 2009 geschlossene Bausparverträge. Von dieser Zweckbindung sind allerdings junge Menschen unter 25 Jahren ausgenommen. Für sie gilt bei Abschluss eines Bausparvertrags die übliche siebenjährige Bindungsfrist. Anschließend können sie frei über das Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie verfügen.

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