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Reform des Wohnungseigentumsrechts gefordert

(25.4.2016) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform und die Vereinfa­chung des Wohnungseigentumsrechts. So soll die Bundesregierung ein Wohnungsei­gentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften (WEGs) festschreibt. Weitere Forderungen be­ziehen sich auf ...

  • die Förderung von Umbaumaßnahmen und Sanierungen,
  • die Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung und
  • Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter.

Darüber hinaus soll das neue Gesetz Konten von Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften vor Missbrauch schützen. Die meisten Defizite der geltenden Rechtslage gebe es hin­sichtlich der Transparenz, der Konteneinsicht und den Kontrollmöglichkeiten der Woh­nungseigentümer(-gemeinschaften) gegenüber den Verwaltern. Deswegen sei die Stärkung der Rechte von Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümerbeiräten gegenüber Verwaltern erforderlich, führen die Grünen an.

Quorum statt Einstimmigkeit

Umbaumaßnahmen und Sanierungen sollen u.a. dadurch ermöglicht werden, dass das Quorum für energetische Sanierungen der Fassade abgesenkt wird. So soll laut Grünen in Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Quorum gelten. Bislang ist Einstimmigkeit erforderlich. In der Begründung führen die Abgeord­neten an, dass die Sanierungsrate im Bestand von Wohnungseigentümergemeinschaf­ten mit 0,6% niedriger als im übrigen Gebäudebestand sei.

Schlichten statt Streiten

Um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei Rechtsstreitigkeiten zu stärken, soll unter anderem eine Schlichtungsstelle geschaffen und die Streitober­wertgrenze von derzeit 5.000 Euro geprüft werden. Die Grünen begründen dies damit, dass es innerhalb von Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften überproportional zu Strei­tigkeiten vor Gericht komme. Die Wohnungseigentumsgerichte würden mit der Bear­beitung kaum hinterher kommen.

Ihre Forderung, Verbraucherrechte in der Wohnungseigentumsgesetzgebung zu ver­ankern, begründen die Abgeordneten mit Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser habe 2015 in seiner Rechtsprechung Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) als Verbraucher anerkannt. Die geltende Rechtslage sei seit Inkrafttreten 1951 kaum überarbeitet worden und daher den gegebenen Herausforderungen und Bedürfnissen nicht gewachsen.

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