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EnEV 2014: Bei der Rohrdämmung bleibt (fast) alles beim Alten

(16.12.2013) Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, steigen die Ef­fizienzanforderungen für Neubauten ab 2016 um 25% des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs. Der maximal erlaub­teWärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durch­schnittlich 20% reduzieren. Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV dagegen weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Auch die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen übernommen. Damit bleibt auch eine Verschär­fung des Dämmniveaus für Kälteverteilungsleitungen raum­lufttechnischer Anlagen aus. Für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste dieser energieintensiven Anlagen hätten jedoch größere Dämmdicken vorgeschrieben werden müssen.

Keine wesentlichen Änderungen bei der Rohrdämmung

Da sich die bisherigen Regelungen zur Dämmung von Wärmeverteil- und Warmwasser­leitungen aus der EnEV 2009 bewährt haben, bleiben sie ohne wesentliche Änderun­gen bestehen. In der Anlage 5 (zu §§10, 14 und 15), Tabelle 1 (siehe unten) werden die Anforderungen (Dämmdicken) in Abhängigkeit vom Rohrinnendurchmesser darge­legt. Daraus ergeben sich die bekannten Anwendungsbereiche: 100%-Dämmung (Zeile 1 – 4), die so genannte 50%-Dämmung (Zeile 5 und 6), Rohrdämmung im Fußboden­aufbau und die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Arma­turen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen. In der Zeile 6 wurden lediglich „Leitungen von Zentralheizungen“ durch „Wärmeverteilungsleitungen“ ersetzt. Darü­ber hinaus entfällt für Warmwasserstichleitungen die Längenangabe und die Anforde­rung wurde mit dem Hinweis auf einen Wasserinhalt von bis zu 3 Litern in Einklang mit der DIN 1988, 200 gebracht.

Anforderungsniveau von Kälteverteilungsleitungen zu gering

Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt und die Anforde­rungen in der EnEV 2009 konkretisiert wurden, hatten Fachleu­te mit einer Erhöhung der geforderten Dämmdicke für Kältever­teilungsleitungen gerechnet. Die Firma Armacell hatte bereits 2009 festgestellt, dass eine Dämmdicke von 6 mm weder zur Verminderung der Energieverluste noch zur Vermeidung von Tauwasser ausreicht. Bei der Planung kältetechnischer Anla­gen sollten daher unbedingt größere Dämmdicken ausgeschrie­ben werden. Grundlage für die Berechnung optimaler Dämm­dicken bietet die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Im Vergleich zur Heizung- und Warmwasserbereitung verlangt die Erzeugung tiefer Tem­peraturen in kältetechnischen Anlagen einen bedeutend höhe­ren Energie- und Kostenaufwand. Daher machen sich die et­was höheren Investitionskosten für ein höheres Dämmniveau in diesem Anwendungsbereich sehr schnell bezahlt.

Rohre dämmen ist Pflicht!

Die Firma Armacell weist darauf hin, dass trotz vorgeschriebener Dämmpflicht leider noch immer zahlreiche Heizungsanlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt wer­den. Das führt zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu Beschwerden und ge­richtlichen Auseinandersetzungen. Bei den in der EnEV vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müs­sen. Die Entwicklung der Energiepreise und der zwingend erforderliche, schonendere Umgang mit Energieressourcen rechtfertigen bereits heute Dämmdicken, die weit über diese Mindestanforderungen hinausgehen. Denn die Dämmung von Rohrleitungen, Ar­maturen, Rohrschellen etc. amortisiert sich bereits nach wenigen Monaten, wie mit Hilfe der VDI 2055 sehr einfach nachgewiesen werden kann.

Tipp: Mit dem Armacell EnEV-Rechner bietet Armacell eine kos­tenlose App für iOS- und Android-Geräte, mit der die Dämm­schichten gemäß EnEV und DIN 1988 direkt auf der Baustelle ermittelt werden können - siehe dazu auch Baulinks-Beitrag  vom 25.4.2013.

Weitere Informationen zur Rohrdämmung gemäß EnEV 2014 können per E-Mail an Armacell angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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