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DIN-Änderungen bezüglich Natursteinbelägen im Außenbereich seit März 2013 in Kraft

(11.10.2013) Naturstein steht als Material für Bodenbeläge in Außenbereichen hoch im Kurs. Auch bei Neugestaltungen von Städten setzen Planer gerne auf Natursteinpflaster und -platten, da diese Langlebigkeit mit einer ansprechenden Op­tik verbinden. Damit die Qualität aber auch den Erwartungen entspricht, sollten die eingesetzen Natursteinelemente den Anforderungen der Europäischen Norm gerecht werden. Als Grundlage dienen die DIN EN 1341 (Platten), 1342 (Pflaster­steine) und 1343 (Bordsteine), mit denen bereits im März 2013 einige Änderungen in Kraft getreten sind.

Verschärft wurde beispielsweise die Vorschrift zur Bezeich­nung eines Natursteins. Diese muss neben dem Handels­namen auch genaue Angaben zur petrographischen Familie, typischen Farbe und geografischen Herkunft enthalten. Auch bezüglich der Eben­heit der Oberflächen gibt es neue Bestimmungen. Je nach Bearbeitungsart gelten unterschiedliche Maximalabstände zwischen Scheitelpunkt und tiefstem Punkt bei fein strukturierten, grob strukturierten und gehauenen Oberflächen. Bei den Maßen eines Natursteinelements ist nunmehr eine vom Nennmaß abhängige Abweichung zwischen Nenn- und Ist-Maß erlaubt.

alle Bilder: Besco Berliner Steincontor GmbH 

Ganz neu ist die Vorschrift, dass Steine auf ihre Widerstandsfähigkeit bei Frost-Tau-Wechseln unter Berücksichtigung von Tausalzen geprüft werden müssen. Anbie­ter sind verpflichtet, im Rahmen ihrer werkseigenen Produktionskontrolle aufzuführen, welche Prüfungen mit welcher Häufigkeit durchzuführen sind. Zudem sind die Ergeb­nisse entsprechend zu dokumentieren.

Weitere Informationen zu DIN-gerechten Natursteinbelägen im Außenbereich können per E-Mail an BESCO angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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