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Ab 2014: Wärmezähler bei zentraler Warmwassererzeugung Pflicht

(4.4.2013) Die für die zentrale Warmwasserbereitung in Mehr­familienhäusern benötigte Energiemenge muss spätestens ab dem 31.12.2013 mit einem separaten Wärmezähler erfasst werden. Auf diese in der Heizkostenverordnung (HKVO) 2009 festgelegte Frist weist aktuell der Essener Energiedienstleis­ter Ista hin und empfiehlt Gebäude- bzw. Anlageneigentümern, hier gemeinsam mit dem zuständigen SHK-Fachbetrieb mög­lichst bald aktiv zu werden. Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den Ge­samtenergieverbrauch von Gebäuden angesichts des sinken­den Heizenergieanteils. Mit dem Einsatz eines separaten Zäh­lers sollen die Energiemenge für die Warmwasserbereitung so­wie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber erhofft sich von der höheren Transparenz neben einer ge­rechteren Abrechnung vor allem ein verändertes Nutzerverhalten durch stärkere An­reize für einen sparsameren Energieeinsatz im Gebäudebestand.

Der nach §9 HKVO vorgesehene zusätzliche Wärmezähler muss in der Speicherlade­leitung zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher installiert werden. Die so erfasste Energiemenge wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und die Differenz als Heizwärmeverbrauch betrachtet. Damit werden dem Letzteren einseitig sämtliche An­lagenverluste zugerechnet. Dies kann zu einer ungerechten Kostenverteilung führen, falls einzelne Mietparteien - etwa ein Gewerbebetrieb in einem Wohnhaus - über eine dezentrale Warmwasserbereitung verfügen. Fachleute raten daher dazu, nicht nur den Energieverbrauch für Warmwasser, sondern auch für die Heizung exakt zu erfassen. „Wer sich für den Einbau eines zusätzlichen Wärmezählers für den Heizungskreis ent­scheidet, ermöglicht in jedem Fall eine präzise Abrechnung und vermeidet doppelten Installationsaufwand“, so Peter Ruwe, Geschäftsführer bei Ista. „Darüber hinaus muss zum Jahresende hin erfahrungsgemäß mit Engpässen beim Fachhandwerk gerechnet werden. Unsere Empfehlung an Gebäudeeigentümer lautet deshalb, rechtzeitig zu han­deln, um später längere Wartezeiten auszuschließen – unabhängig davon, ob nun ein oder zwei Zähler eingebaut werden sollen.“

Da in bestehenden verbundenen Heizungsanlagen sehr hohe, häufig wechselnde Volu­menströme und schnelle sprunghafte Änderungen der Temperaturen auftreten können, haben sich hier für die Wärmeerfassung moderne Ultraschallzähler durchgesetzt, die sich durch kurze Messintervalle von 4 bzw. 15 Sekunden sowie eine hohe Genauigkeit auszeichnen. Zudem kommen die Geräte ohne bewegliche Teile aus und unterliegen somit keinem mechanischen Verschleiß. Gebäudeeigentümer können den oder die be­nötigten Wärmezähler über einen Zeitraum von fünf Jahren - die Dauer der gesetzli­chen Eichfrist - mieten. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Kaufs mit oder ohne Abschluss eines Garantiewartungsvertrages, bei dem für die gesamte Laufzeit eine Gewährleistung für die Messgeräte besteht und diese am Ende kostenlos ausge­tauscht werden.

Weitere Informationen zun Wärmezähler bei zentraler Warmwassererzeugung können per E-Mail an Ista angefordert werden.

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