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Gerüstbau bekommt Mindestlohn

(1.8.2011) Im Gerüstbau sind die Weichen für einen Mindestlohn gestellt: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die in der Bundesinnung Gerüstbau bzw. im Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgeber haben eine untere Lohngrenze vereinbart. Durch dem neuen Tarifvertrag beträgt die Lohnuntergrenze 9,50 Euro in Ost und West - davon betroffen sind knapp 30.000 Gerüstbauer.


Foto: BdV/Dreyling

Damit der Mindestlohn für alle Betriebe gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze nun zügig für allgemeinverbindlich erklären, so dass der Mindestlohn am 1. November 2011 in Kraft treten kann.

Mit dem Lohntarifvertrag endet gleichzeitig eine mehrjährige Phase ohne Tarifvertrag in der Branche. Die letzte Vereinbarung war im Jahr 2005 ersatzlos ausgelaufen. Mit dem Beginn der Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Osteuropäer am 1. Mai wuchs jedoch die Bereitschaft der Arbeitgeber, wieder zu einem gültigen Tarifabschluss zu kommen.

Ecklöhne in Ost und West noch unterschiedlich

Im Westen beträgt der Ecklohn für einen Gerüstbauer nun 13,64 Euro. Der letzte gültige Ecklohn West lag 2005 bei 13,24 Euro. Im Osten darf der Tariflohn noch bis maximal 3,74 Prozent vom West-Ecklohn nach unten abweichen. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass die Ost-Löhne innerhalb von drei Jahren an den Westen herangeführt werden. Gleiche Löhne in Ost und West gibt es dann ab 1.10.2014. Die Ausbildungsvergütungen der angehenden Gerüstbauer im Osten und im Westen sind mit diesem Tarifabschluss bereits vereinheitlicht.

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