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Kabinett beschließt Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung

(28.3.2010) Die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde am 24.3. vom Bundeskabinett beschlossen.  Die ImmoWertV legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Die novellierte ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden:

  • Der Beitritt der neuen Länder,
  • der demografische Wandel sowie
  • die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft

... haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Verkehrswert wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.

Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll dann im Sommer in Kraft treten.

Sachverständigenverband BVS begrüßt Einigung zur Novelle der ImmoWertV

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) begrüßt die Novelle ausdrücklich. Sie stelle eine moderne Grundlage der Immobilienbewertung dar. Die überarbeitete Verordnung sei Voraussetzung für eine signifikante Erhöhung der fachlichen Qualität bei vielen Wertermittlungen.

Der BVS war selbst in die Erarbeitung der Novelle involviert. Bernhard Bischoff, Vizepräsident des BVS und selbst Sachverständiger für Immobilienbewertung, war Mitglied im Sachverständigengremium zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts. Bischoff kommentiert: "Die ImmoWertV ist keine radikale Revolution, sondern eine Aktualisierung der bisherigen Regelung. Entscheidende Weichen wurden in Richtung Internationalisierung und Modernisierung gestellt."

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