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Fenster und Flachglas nehmen Stellung zur EnEV 2009

  • Branchenverbände fordern Austauschverpflichtung für einfach verglaste Fenster bis 2012
  • Fenster- und Fassadenbranche sieht sich für die Energieeinsparverordnung 2009 gerüstet

(25.9.2008) Die Fenster- und Fassadenbranche ist auf die Energieeinsparverordnung 2009 vorbereitet. In einem gemeinsamen Schreiben haben der Verband der Fenster und Fassadenhersteller e.V. und der Bundesverband Flachglas e.V. zur Neuregelung der EnEV ab 1. Januar 2009 Stellung genommen. Die darin vorgesehene 30prozentige Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten wird ausdrücklich begrüßt.


Foto aus dem Beitrag "Ungestörte Fenster-Tauschgeschäfte" vom 21.10.2005

"Unsere Branche ist für die anspruchsvolle Verschärfung gerüstet", erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller. "Die Produkte für den geforderten Standard sind schon auf dem Markt. In Einzelheiten sollte die aktuelle Fassung allerdings noch nachgebessert werden. Mit dem Schreiben wollen wir jetzt schon die Weichen für die nächste Novellierung der EnEV im Jahr 2012 stellen. Insbesondere sollte eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen in die Energieeinsparverordnung aufgenommen werden." Mit dieser und weiteren Forderungen setzt sich der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. für eine noch effektivere Umsetzung des Klimaschutzes in der energetischen Modernisierung ein.

Glasfassaden gefährdet?

Mit ihrem gemeinsamen Schreiben haben VFF und BF auf den Kabinettsbeschluss vom 18. Juni zur EnEV 2009 reagiert. Neue Gebäude müssen sich demnach im Jahresprimärenergiebedarf an Referenzgebäuden orientieren, die durch die Verordnung definiert werden. Die Verbände fürchten, dass zu enge Vorgaben künftig den Bau von Hochhäusern mit Glasfassaden erschweren könnten. Zudem verhindere diese Regelung Möglichkeiten der nachhaltigen Gebäudekühlung beispielsweise zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung. Die beiden Verbände empfehlen deshalb, den Referenzfall zu überdenken. Andernfalls würden sinnvolle Spielräume in der Architekturplanung verhindert.

Die weiteren Änderungsvorschläge betreffen Details der Anforderungen und Berechnungsverfahren. So wird für Wohngebäude sowohl ein ausführliches als auch ein vereinfachtes Verfahren gefordert. Beim vereinfachten Verfahren müsste zudem noch vor In-Kraft-Treten die Eignung der Vereinfachungsansätze durch Beispielrechnungen überprüft werden.

Das Schreiben ist außer an das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch an die Vertreter der Bundesländer Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gerichtet. Die Bundesländer müssen dem Kabinettsbeschluss im Bundesrat noch zustimmen, bevor die Verordnung zum 1.
Januar 2009 in Kraft treten kann.

Mit dem Schreiben wird auf drei wichtige Punkte hingewiesen, die bei der geplanten EnEV-Novellierung im Jahr 2012 berücksichtigt werden sollten.

Erstens wird ausdrücklich die Rücknahme der im Referentenentwurf geplanten 30prozentigen Reduktion des Sonneneintragskoeffizienten für den Nachweis des "Sommerlichen Wärmeschutzes" begrüßt. Dies hätte keine energetischen Vorteile gebracht. Es wären nur die im Winter erforderlichen solaren Gewinne beschränkt worden, und es hätten sich erhebliche architektonische Einschränkungen ergeben. Die Verbände fordern, dass dieser Erfolg ihrer früheren Stellungnahme nicht mehr in Frage gestellt werden darf. Um genauere Vorgaben zum "Sommerlichen Wärmeschutz" in die nächste EnEV-Version 2012 aufnehmen zu können, wollen die beiden Verbände eine gemeinsame Studie "zum Energiebedarf und zum thermischen Komfort von Räumen mit verglasten Außenwänden" vorlegen. "Die Inhalte der Studie sind mit dem Bauministerium abgestimmt, und die Ergebnisse werden wir dem Verordnungsgeber zur Verfügung stellen", so Jochen Grönegräs vom Bundesverband Flachglas.

solarer Energieeintrag, Dreifachglas, Wärmedämmglas, Dreifachverglasung, Isolierglas, Strahlungsenergie, Gesamtenergiedurchlassgrad, passive Sonnenenergienutzung, sommerlicher Wärmeschutz
Grafik aus dem Beitrag "Glasentwicklung: Das Fenster als Energiespender" vom 23.6.2008

Zweitens weisen sie darauf hin, dass die erneute Vorgabe von Höchstwerten für den spezifischen Transmissionswärmetransfer-Koeffizienten HT' in Anlage 1 für den Neubau von Wohngebäuden einen Rückschritt bedeutet. Eine Anforderung an HT' ist zwar einfach zu handhaben, aber ungeeignet zur Beurteilung von Verglasungen in der Gebäudehülle. Da der Einfluss solarer Gewinne bei HT' nicht berücksichtigt wird, führen größere Verglasungsanteile zu einer Verschärfung der Anforderung, die aufgrund der gleichzeitig höheren UW-Werte nicht mehr erfüllt werden kann. "Uns ist bewusst, dass man sich an Anforderungen an ein HT' für Wohngebäude gewöhnt hat", erklärte Frank Koos. "Allerdings sollte man diesen Ansatz innovativ weiter entwickeln und auch für Verglasungen anwendbar machen. Wir werden daher einen Vorschlag für einen zukünftigen äquivalenten spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten HT',eq unterbreiten, bei dem auch die solaren Gewinne berücksichtigt werden."

Drittens fordern die beiden Branchenverbände eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen bei Mieterwechsel oder Veräußerung in die Verordnung aufzunehmen. Diese ältesten und energetisch schlechtesten Fenstertypen im Bestand finden sich nicht nur in Wohngebäuden, sondern beispielsweise auch in Schaufenstern, Türanlagen von Ladengeschäften sowie in Verwaltungsgebäuden oder Schulen. Sie stellen mit circa 30 Millionen installierten Fenstereinheiten ein großes Potential für die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes dar. Eine Studie der Verbände weist für diese 5,4 Prozent des Bestandes ein Einsparpotenzial von 24 Prozent nach.

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