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Bundesrat macht sich für Recyclingbaustoffe stark

(22.5.2022) Der Bundesrat spricht sich für die stärkere Verwendung von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) aus. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 20. Mai 2022 auf Initiative Bayerns gefasst: Der Einsatz von wiederverwendbaren Baustoffen und Bauteilen sowie von RC-Baustoffen leiste einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Daher sei es geboten, deren Potenziale auszuschöpfen und ihren Einsatz zu stärken. Deshalb müsse bald eine entsprechende Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen vorgelegt werden.

Fotos © baulinks/AO 

Einheitliche Standards

Der Bundesrat bittet die Bunderegierung, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass im größerem Maße als bisher in Rechtsvorschriften standardisierte Qualitätskriterien für RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe berücksichtigt werden und entsprechende Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus geschaffen werden.

Staatliche Förderung

Außerdem bittet die Länderkammer darum, eine gezielte Förderung durch die staatseigene KfW-Bank zu prüfen. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von RC-Bau­stoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen auch das Klimaschutzziel von 1,5° auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, darauf hinzuwirken, dass RC-Baustoffe und wiederverwendbare Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen, das bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zugrunde gelegt wird, primär gefördert werden.

„Mantelverordnung“

Die Schonung von Ressourcen im Bereich der Baustoffe stand bereits 2021 auf der Tagesordnung im Bundesrat - siehe Beitrag vom 27.6.2021. Damals stimmten die Länder dem neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle in der so genannten Mantelverordnung zu, die Mitte 2023 in Kraft treten wird .

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

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