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EnWG: BDEW fordert schnelle Weichenstellungen für Wasserstoff, Erneuerbare Energien und KWK


  

(14.4.2021) Das Bundeskabinett befasst sich heute (14. April) erneut mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hierzu findet auch eine Anhörung im Bundestag statt. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäfts­füh­rung, stellt vor diesem Hintergrund fest: „Die EnWG-Novelle enthält eine Vielzahl wichtiger Stellschrauben für die Energiewende. Daher begrüßen wir, dass die Bundesregierung das Gesetz zügig verabschieden möchte. Einige Regelungen sollten im parlamentarischen Verfahren jedoch noch nachgebessert werden.“ Das gelte u.a. für die vorgesehene Regulierung von Wasserstoffnetzen.

Wasserstoff im EnWG als Gas definieren!

So sei es unverständlich, dass die Bundesregierung - zumindest vorerst - eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen plane, anstatt Wasserstoffnetze in den bewährten Regulierungsrahmen für das Gasnetz zu integrieren: „Um eine integrierte Systemplanung aller Infrastrukturen zu ermöglichen und die vorhandene Gasinfrastruktur künftig für den Einsatz von klimaneutralen Gasen in allen Sektoren nutzen zu können, sollte Wasserstoff im EnWG als Gas definiert werden“, fordert Frau Andreae. Dies ermögliche eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und würde auch die Finanzierung der Wasserstoffnetzinfrastruktur konsistenter und einfacher machen. Offen bleibe im Gesetzentwurf auch die konkrete Ausgestaltung einer Wasserstoffnetzregulierung sowie eine Langfristperspektive.

Auch beim Thema „Nutzen statt Abregeln“ besteht aus BDEW-Sicht dringender Handlungsbedarf: Zuschaltbare Lasten könnten beispielsweise Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nutzen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen: „Im ehemaligen Netzausbaugebiet und auf der Übertragungsnetzebene wird diese Maßnahme schon erfolgreich genutzt“, erinnert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Sie sollte jedoch auch auf andere Regionen und Netzebenen mit dauerhaftem Bedarf an „negativer Redispatch-Leistung“ ausgeweitet werden. Zudem wäre eine Fortführung dieser Regelung bis mindestens 2030 sehr wichtig, um mehr Energie aus Erneuerbaren Energien nutzen zu können.

In der EnWG-Novelle soll auch eine Definition für Energiespeicher auf Basis der EU-Binnenmarktrichtlinie eingeführt werden, wie sie der BDEW schon seit Jahren fordert. Diese soll vermeiden, dass sowohl für den Vorgang des Strombezugs zur Einspeicherung als auch beim Letztverbrauch Netzentgelte, Abgaben und Umlagen erhoben werden. „Leider setzt der aktuelle Entwurf des EnWG die Speicher-Definition aus der Binnenmarkt-Richtlinie nicht wörtlich, sondern deutlich verändert um, so dass weiterhin die Gefahr einer Doppelbelastung besteht“, so die BDEW-Sicht.

Ferner müsse im Zuge der Energiewende der erforderliche Um- und Ausbau der Netze in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt werden. In der aktuellen Fassung der EnWG-Novelle werde dieser Aspekt bei den vorgesehenen Reglungen zur Entgeltbestimmung nicht abgebildet. Stattdessen fokussierten sich die geplanten Regelungen einseitig auf die effiziente Leistungserbringung. Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch vorausschauende Investitionen sei aber ein wichtiger Aspekt, stellt Frau Andreae fest.

Die Schaffung einer unternehmensübergreifenden Internet-Plattform aller Verteilnetzbetreiber, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, hält der BDEW dagegen nicht für sinnvoll. Der Mehrwert einer solchen kostenintensiven Plattform stünde nicht im Verhältnis zum Aufwand in der Umsetzung und es würden zusätzliche Sicherheitsrisiken entstehen.

Notwendige Regelungen zu EEG und kleinen KWK-Anlagen umsetzen

Des Weiteren fordert der BDEW, dass die Bundesregierung die verbleibende Zeit dieser Legislaturperiode nutze, um dringend notwendige Korrekturen am Kraft-Wärme-Kopp­lungsgesetz vorzunehmen. Notwendig sie beispielsweise eine Verlängerung der Übergangsregelung bei der Ausschreibungspflicht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) unter einem Megawatt (MW). Durch die zu kurz gesetzte Frist bis zum 31. Mai 2021 sei eine Vielzahl von KWK-Projekten in diesem Leistungsspektrum akut bedroht.

Auch Nachbesserungen am EEG sollte endlich umgesetzt werden, um die zahlreichen offen gebliebenen Punkte der EEG-Novelle endlich abzuräumen. Dringend notwendig sei außerdem eine gesetzliche Klarstellung im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Diese sei erforderlich, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als rechtswidrig eingestuft hat, mit der das BSI die Verfügbarkeit von intelligenten Messsystemen festgestellt hat.

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