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Auch Pelletheizungen und -öfen profitieren vom 2020er Marktanreizprogramm (MAP)

(6.3.2020) Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2020 gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. So wird auch der Einbau einer Pelletheizung im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) regulär mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35% unterstützt. Wird dabei eine Ölheizung ersetzt, werden sogar bis zu 45% der Investitionskosten erstattet.

Gefördert werden ...

  • im Neubau alle Arten von Holzkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen mit Partikelabscheider / Brennwerttechnik und
  • im Gebäudebestand außerdem auch Anlagen ohne Partikelabscheider / Brennwerttechnik.

Daneben gibt es Zuschüsse u.a. für Pufferspeicher, Lager und Transportsystem sowie die Entsorgung des alten Öltanks.

Kombinationen mit anderen Technologien

Moderne Holzheizungen und wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls vom Staat bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Solaranlage gibt es ebenfalls 35% (bzw. 45% im Falle des Austauschs einer Ölheizung). Neue Solarthermieanlagen allein werden lediglich mit 30% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei der Kombination einer Holzfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anlagenteile 35% (bzw. 45 % Förderung).

Und wird ein neuer Gas-Brennwertkessel z.B. mit einem wasserführenden Pelletkaminofen ergänzt, gibt es 30% Zuschuss - sofern erneuerbare Energien mindestens 25% des Wärmebedarfs abdecken.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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