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ZDB begrüßt neue Fassung der VOB/A

Vergabe-Stempel
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(31.1.2019) Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat in seiner 122. Sitzung (seit seiner Gründung im Jahr 1926) die Weichen für ein neues Bauvergaberecht gestellt. „Angesichts der großen Bauaufgaben, die sowohl im Wohnungsneubau als auch im Infrastrukturbau vor uns liegen, ist das eine gute Nachricht,“ freute sich ZDB-Haupt­ge­schäfts­führer Felix Pakleppa heute nach der Vorstandssitzung des DVA in Berlin.

Pakleppa erinnerte daran, dass „die VOB die einzige Verordnung ist, auf die sich Auftragnehmer und Auftraggeber im partnerschaftlichen Dialog seit bald 100 Jahren regelmäßig einigen,“ und betonte, „dass auch die jetzt beschlossenen Änderungen von einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein auf beiden Seiten zeugen“. Ein entscheidender Vorteil der VOB sei zudem, dass Vergabe- und Vertragsrecht sowie die technischen Regeln in einem Werk ineinandergreifen.

Der ZDB-Hauptgeschäftsführer begrüßt, dass die neue Fassung der VOB/A „angesichts der großen Herausforderungen in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln zu Wertgrenzen für den Wohnungsbau, mit mehr Flexibilität für die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe - auch mit einer Direktbeauftragung - die Weichen richtig gestellt“ habe.

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