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VgV-Referentenentwurf: 18 Verbände befürchten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt


  

(3.3.2023) In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Kammern und Verbände der planenden Berufe die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen nicht abzusenken. Die geplante Streichung des §3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) hätte zur Folge, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssten. Insbesondere die Kommunen als größter öffentlicher Auftraggeber wären überfordert, worauf auch die kommunalen Spitzenverbände hinweisen.

Die Verfahren würden sowohl für die Auftraggeber als auch für die Auftragnehmer teurer und dauerten doppelt so lange. Bei den entsprechenden Bauleistungen bliebe es hingegen dabei, dass ca. 97 % national vergeben werden können. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass künftig vermehrt Totalunternehmer auch die Architekten- und Ingenieurleistungen im Rahmen eines Bauvertrages übernehmen werden. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung der mittelständisch geprägten Planungswirtschaft in Deutschland.

Hintergrund der geplanten Novellierung der VgV ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, die in der deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. In der ausführlichen Stellungnahme der Planerverbände wird demgegenüber dargelegt, warum den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarktes gegenübersteht. Bei den bisher europaweit ausgeschriebenen großen Planungsaufträgen gab es praktisch kein Interesse ausländischer Planungsbüros, wie aus der Antwort der damaligen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion Ende 2020 hervorgeht.

„Es ist absurd, einen funktionierenden Planungsmarkt aus Prinzipienreiterei massiv zu gefährden,“ mahnt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK). „Die Kommission schlägt leider alle vorgebrachten Argumente in den Wind. Wir fordern daher, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befasst. Der EuGH hat schon mehrmals einen besseren Gesamtüberblick erkennen lassen als die Kommission oder auch der jeweilige Generalanwalt.“

Die Bundesregierung hatte die beanstandete Regelung bisher verteidigt, lehnt aber eine Auseinandersetzung vor dem EuGH ab. Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf Bundestag und Bundesrat zugeleitet, die der Änderung zustimmen müssen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Verfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

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