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EuRH sieht keine wesentlichen Vorteile bei ÖPP im Straßenbau


  

(9.4.2018) In einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH, Curia Rationum) hatte dieser festgestellt, dass öffentlich-private Partnerschaften nicht als „wirtschaftlich tragfähige Option zur Verwirklichung öffentlicher Infrastrukturvorhaben angesehen werden“ können. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits der Bundesrechnungshof 2014 gelangt.

Darauf reagiert nun der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Das ist nach dem Bundesrechnungshof der zweite wichtige Rechnungshof, der zu dem Schluss kommt, dass ÖPP nicht wirtschaftlich sind und den Steuerzahler erheblich belasten. ... Wir fordern daher die verantwortlichen Politiker in Deutschland auf, die Einwände der beiden Rechnungshöfe zu berücksichtigen und erst einmal keine weiteren ÖPP-Projekte in der Verkehrsinfrastruktur auf den Weg zu bringen.“

Pakleppa weiter: „Dabei hat der Rechnungshof unsere sämtlichen Vorbehalte bestätigt. ÖPP schränken den Wettbewerb ein und schwächen die Vergabeposition der öffentlichen Hand. Der Zeitaufwand für die Vergabe ist wesentlich höher als bei konventionellen Vergaben. Hinzu kommen erhebliche Ineffizienzen in Form von Verzögerungen und Baukostensteigerungen. Allein die fünf in Spanien und Griechenland geprüften ÖPP führten zu Mehrkosten in Höhe von 1,5 Mrd. Euro.“

Der Europäische Rechnungshof, der laut eigener Web-Site „Hüter der EU-Finanzen“, hatte 12 von der EU kofinanzierte Projekte in Frankreich, Griechenland, Irland und Spanien untersucht.

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