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Bau- und Ausbauverbände wollen ihre Tarifpolitik besser koordinieren

(24.10.2017) Die Tarifpartner der Bau- und Ausbauverbände haben sich auf eine bessere Koordinierung ihrer tarifpolitischen Arbeit verständigt. Beteiligt sind ...

Ziel der am 15. Oktober 2017 geschlossenen Verbändevereinbarung ist es, für tarifgebundene Betriebe Unklarheiten darüber zu beseitigen, welche tariflichen Branchen-Regelungen bei Mindestlöhnen oder Sozialkassenbeiträgen für ihre Mitarbeiter angewendet werden. Bisher mussten derartige Streitigkeiten oft in Gerichtsverfahren geklärt werden oder führten zu Einsprüchen und damit Verzögerungen bei Allgemeinverbindlicherklärungen.

Die wichtigsten Bausteine der Verbändevereinbarung sind ...

  • ein Verfahren zur Koordinierung der Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge,
  • die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien bei Konflikten von tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen mit Sozialkassen,
  • ein Konsultationsverfahren der SOKA-Bau zur Regelung unklarer Abgrenzungsfragen,
  • die Bereitschaft der jeweiligen Sozialkassen - Malerkasse, SOKA-DACH, SOKA Gerüstbau und ZVK Steinmetz - im Bedarfsfall entsprechende Verfahrensvereinbarungen zu treffen sowie
  • neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler- und Schreiner-Handwerk, die zeitnah tarifvertraglich umgesetzt werden sollen.

Mit dieser tarifpolitischen Koordination betreten die beteiligten Tarifpartner Neuland und wollen so einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie leisten. Sie schafft für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit, vermeidet unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt dazu bei, die Zusammenarbeit der Verbände der Ausbau- und Baugewerke weiter zu festigen.

Die Einigung war unter Moderation des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH) zustande gekommen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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