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ZVDH und IG BAU einigen sich auf  Mindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk


  

(6.12.2017) Der Mindestlohn 2 (ML 2) im Dachdeckerhandwerk kommt: Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Um­welt (IG BAU) gaben Ende November den Weg frei für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn 2, der bereits ab dem 1. Januar 2018 für Arbeitnehmer gilt, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen.

Im Gegenzug wird der bisherige Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk für ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer ab 1. Januar 2018 von derzeit 12,25 Euro pro Stunde auf 12,20 Euro abgesenkt - und das bis zum 31. Dezember 2019. Als ungelernt gelten Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorberei­tungs­tätigkeiten ausführen, wie das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

Die zweite Mindestlohnstufe gilt nur für Facharbeiter („Gelernte Arbeitnehmer“). Als solche gelten alle gewerblichen Mitarbeiter, die ...

  • einen Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen können,
  • einen gleichgestellten staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss haben oder
  • fachlich qualifizierte Tätigkeiten ausführen - unabhängig von ihrer Qualifikation.

Der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer beträgt ...

  • 12,90 Euro vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 sowie
  • 13,20 Euro pro Stunde im Jahr 2019.

Gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden - sogenannte Lageristen - sind von der Geltung des tariflichen Mindestlohns ausgenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlohnregelung ist beantragt.

Evaluierung soll Auswirkung des ML 2 bewerten

„Uns ist bewusst, dass eine Kontrolle des ML 2 durch die Zollbehörden nur eingeschränkt möglich ist und die Kontrolldichte nicht unbedingt erhöht wird. Daher war es uns wichtig, eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifvertragsparteien einzusetzen, die bis Mitte 2019 die Auswirkungen der zweiten Mindestlohnstufe überprüfen soll. Dies betrifft vor allem die Frage der Kontrollierbarkeit und die Entwicklung der realen Stundenlöhne“, erklärte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk am 6. Dezember.

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