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2024

Neues VFF-Antragsverfahren: Vereinfachung bei Förderantragstellung (9.2.2024)
Seit dem 1. Januar 2024 muss gemäß der neuen Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung bei der BAFA-Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen sein. Das vereinfachte VFF-Antragsverfahren ermöglicht es den Vertrag selbst abzuschließen und den Förderantrag inklusive Genehmigung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) zu stellen.

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