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Neues VFF-Antragsverfahren: Vereinfachung bei Förderantragstellung

(9.2.2024) Seit dem 1. Januar 2024 muss gemäß der neuen Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung bei der BAFA-Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen sein. Das vereinfachte VFF-Antragsverfahren ermöglicht es dem Fensterbauer, selbst den Vertrag abzuschließen und gleichzeitig den Förderantrag inklusive Genehmigung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) zu stellen.

Unter vff-foerderservice.de stehen Informationen zum Antragsverfahren zur Verfügung. (Bild: VFF) 

VFF-Mitglieder können das vereinfachte Verfahren im Angebot des VFF Förderservice unter vff-foerderservice.de kostenlos nutzen, indem sie sich formlos registrieren. Für Fachhandelspartner, die nicht VFF-Mitglied sind, aber von VFF-Mitgliedern beliefert werden, kostet das Verfahren pauschal 350,- Euro pro Jahr. Branchenunternehmen, die neu VFF-Mitglied werden, steht das Angebot ebenso kostenlos zur Verfügung.

„In der gegenwärtigen Situation der Baukrise ist die Möglichkeit, kostenfrei auf Tausende Förderprogramme zugreifen zu können und den Kunden direkt die passenden Förderangebote zu vermitteln, ein kaum abzuschätzender Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder”, so Frank Lange, Geschäftsführer VFF. „Für Nichtmitglieder ist es zugleich ein mächtiger Anreiz, Mitglied zu werden, und für uns als Verband bietet sich damit die Chance, durch die Gewinnung von neuen Mitgliedern noch effizienter und umfangreicher die Branche und unsere Mitgliedsunternehmen zu vertreten!”

Weitere Informationen können per E-Mail an Verband Fenster Fassade e.V. angefordert werden.

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