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„Mietpreisbremse“ hinterlässt u.a. in Berlin und München keine Spuren - im Gegenteil


Es gilt die Mietpreisbremse in 12 von 16 Bundesländern (Stand November 2016). Grafik © immowelt.de (Bild vergrößern)
  

(28.5.2017) Das Fazit nach jetzt zwei Jahren „Mietpreisbremse“: Die Mietpreisbremse hinterlässt in den Metropolen kaum Spuren. In zwei der vier deutschen Millionenstädte - in Berlin und München - sind die Mieten seit Inkrafttreten des Gesetzes laut einer aktuellen Immowelt-Analyse sogar noch stärker gestiegen als vor der Gesetzeseinführung.

  • In der Hauptstadt beispielsweise stiegen die Mieten seit dem 1. Quartal 2015 von 8,50 Euro/m² (Median) um 18% auf 10 Euro. In den 2 Jahren vor der Einführung der Mietpreisbremse lag die Steigerungsrate bei 16%.
  • In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen im gleichen Zeitraum trotz Einführung der Mietpreisbremse im August 2015 die Quadratmeterpreise von 14,80 Euro um 14% auf 16,90 Euro. In den 2 Jahren vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse war die Steigerungsrate mit 12% etwas niedriger.

Der immense Preisanstieg ist kein Wunder, denn die Mietmärkte in München und Berlin boomen aufgrund des Bevölkerungswachstums. Allein nach Berlin ziehen jährlich rund 40.000 Menschen. Neuer, bezahlbarer Wohnraum wird aber kaum geschaffen. Stattdessen werden viele der Neubauten, die entstehen, zu Höchstpreisen verkauft oder vermietet. Zudem fressen sich Luxussanierungen durch die Viertel der Stadt und treiben die Mieten weiter in die Höhe. Die Folge: Immer mehr Menschen konkurrieren um immer weniger freie, bezahlbare Wohnungen. Das Nachsehen haben wie sooft die Geringverdiener.

Diese unerfreuliche Entwicklung ergibt sich u.a. durch ...

  • die Nichtberücksichtigung von Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen bei der Mietpreisbremse,
  • allgemein gestiegene Baukosten,
  • höhere Auflagen und
  • baurechtliche Vorgaben, die den Bau neuer Wohnungen zusätzlich immer teurer machen.

Neubauten sind für viele Mieter deshalb kaum noch bezahlbar. Es fehlt an geförderten, bezahlbaren Sozialwohnungen. „In den Ballungsgebieten wird die Nachfrage nach Wohnungen in den nächsten Jahren immer weiter zunehmen und die Preise in die Höhe treiben“, betont Immowelt-CEO Carsten Schlabritz. „Um einen Anstieg der Preise zu verhindern, muss vor allem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Dazu muss der soziale Wohnungsbau aber für Investoren so rentabel werden wie der frei finanzierte - und das geht nur, wenn die Städte und Kommunen marktgerechte Anreize bereitstellen. Die Mietpreisbremse allein ist gegen diese Entwicklung machtlos.“

Beruhigter Wohnungsmarkt in Köln und Hamburg

Das Problem der steigenden Mieten haben anscheinend Köln und Hamburg gelöst: Zwar sind die Mietpreise in beiden Städten seit Einführung der Mietpreisbremse auch angestiegen - ...

  • in Köln allerdings nur um moderate 3% auf 10,30 Euro/m², während zwischen 2013 und 2015 die Steigerungsrate in der Domstadt noch bei 10% lag, und
  • in Hamburg lediglich von 10,80 Euro/m² im 1. Quartal 2015 um 2% auf 11 Euro im 1. Quartal 2017, während im 2-Jahres-Zeitraum zuvor die Steigerung noch bei 8% lag.

Hamburg hatte den Grundstein für den Kampf gegen die steigenden Mietpreise allerdings schon 2011 mit dem „Bündnis für das Wohnen“ gelegt. Seitdem entstehen pro Jahr mehrere tausend - vor allem bezahlbare - Wohnungen in der Hansestadt. Auch Köln treibt den Wohnungsneubau voran: 2014 wurde das Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ beschlossen, wonach in Zukunft jedes Jahr 3.400 Wohnungen entstehen sollen.

zur Erinnerung: Mietpreisbremse gilt in 313 Städten und Gemeinden

Seit dem 1. Juni 2015 können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen. Außerdem gilt ein Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken - auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet. Mittlerweile gilt das Gesetz in 313 Städten und Gemeinden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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