ARGE Baurecht: Schwarzbauten können teuer werden
(11.6.2012) Wer baut, der muss seine Bauten genehmigen lassen. Das gilt für große Wohnhäuser ebenso wie für Garagen oder Wintergärten und Vordächer, die nachträglich ans alte Haus angebaut werden. Je nach Bundesland sind die Genehmigungsunterlagen, die die Behörde jeweils einfordert, unterschiedlich umfangreich. Und natürlich kosten Genehmigungen auch Gebühren. Manche Bauherren ignorieren deshalb diese Pflichten und lassen kleinere Um- und Anbauten „schwarz“ errichten.
Dazu sollten sie sich nicht verleiten lassen, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn Schwarzbauten sind illegal. Die Behörden gehen konsequent dagegen vor. Auf der Suche nach Schwarzbauten helfen den Ämtern die eigenen Kontrolleure, aber auch Dienste wie Google Maps und Google Street View. Neueste Methode zum Aufspüren von Schwarzbauten sind Luftbildaufnahmen. Bauverwaltungen lassen das Land im Herbst und Winter überfliegen, wenn die Bäume kahl sind. Die digitalisierten Luftbilder erlauben den schnellen Abgleich mit den vorliegenden, ebenfalls digitalisierten Baugenehmigungen.
Entdeckt die Behörde einen Schwarzbau, bekommt der Eigentümer das Luftbild zugeschickt zusammen mit der Aufforderung den Schwarzbau nachgenehmigen zu lassen oder "rückzubauen", sprich abzureißen. Das kostet Zeit, Geld und macht Ärger. Die ARGE Baurecht rät deshalb allen Bauherren, sich lieber im Vorfeld zu erkundigen, welche An- und Umbauten genehmigt werden müssen und die behördliche Zustimmung einzuholen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Urteile deutscher Gerichte zum Themenkreis Spielhaus und Geräteschuppen (5.6.2018)
- IG Bau: Kappung der Absetzbarkeit von Handwerksleistungen begünstigt Schwarzarbeit (7.12.2014)
- Für ein Drittel der Deutschen kommt Schwarzarbeit infrage (31.8.2014)
- ZDB begrüßt Entscheidung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit (13.7.2014)
- dena: „Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist gerechtfertigt“ (6.4.2014)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- VPB warnt: Notar muss nicht die Interessen des Käufers wahren (11.6.2012)
- Handwerkerrechnungen zukünftig erst ab 300 Euro absetzbar? (11.6.2012)
- Widerruf der Baugenehmigung kann teure Falle für den Bauherrn werden (30.5.2012)
- Buchvorstellung: „Häuser für Jung und Alt“ (30.5.2012)
- ZDB: Mängelhaftung des Verkäufers für Aus- und Einbaukosten ausweiten (20.4.2012)
- Broschüre der Architektenkammer RLP über Architektur und Energieeffizienz (3.4.2012)
- VPB warnt: Begriff "schlüsselfertig" ist reine Werbung (13.2.2012)
- ARGE Baurecht: Hausbau ist kein Freundschaftsdienst (13.2.2012)
- ARGE Baurecht rät: Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben (24.1.2012)
siehe zudem:
-
Bauherren-Magazin und Architektur-Magazin sowie Baurecht auf Baulinks