Baulinks -> Redaktion  || < älter 2014/0585 jünger > >>|  

dena: „Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist gerechtfertigt“

Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Stephan Kohler
  

(6.4.2014) Zur Diskussion über eine mögliche Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erklärt Stephan Kohler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deut­schen Energie-Agentur (dena):

„Die Diskussion ist kontraproduktiv. Das Handwerk spielt eine zentrale Rolle bei der Steigerung der Energieeffi­zienz in Gebäuden. Wir sind noch lange nicht da, wo wir mit der Energieeffizienz hin müssen. Wir brauchen mehr Energieeffizienz und deshalb auch mehr Finanzierungs­anreize, nicht weniger. Deshalb muss die steuerliche Ab­setzbarkeit für Handwerkerleistungen nicht nur erhalten bleiben. Der Steuerbonus sollte zugunsten der Energie­effizienz gezielt ausgebaut werden.

Das umso mehr, als die Initiative zur steuerlichen Förderung für energetische Modernisierungen nach jahrelangem Ringen gescheitert ist. Um die Energieeffi­zienzziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen wir dringend die Sanie­rungsquote von ein auf zwei Prozent verdoppeln. Dafür sind mehr Anreize nö­tig als die derzeit verfügbaren zinsverbilligten KfW-Kredite und Zuschüsse.

Die Sanierungsquote zu steigern, ist schließlich nicht nur sinnvoll für den Klima­schutz und als Mittel gegen steigende Energiekosten. Deutschland nutzt einen großen Teil seines importierten Erdöls und Erdgases für Wärme und Warmwas­ser. Wenn Deutschland seine Importabhängigkeit verringern möchte, braucht es also vor allem eines: energieeffiziente Gebäude.“

Mit Verweis auf eine von der Bundesregierung beauftragte Studie hatten Politiker den Steuerbonus für Handwerkerleistungen infrage gestellt. Nach Medienberichten haben sich mittlerweile aber Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Baden-Württem­bergs SPD-Landesvorsitzender Nils Schmid für die Beibehaltung der Regelung ausge­sprochen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH