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Rauchdichte Schiebetore mit Schlupftüren ohne Schwelle in T90

(2.4.2007) Im Rahmen des baulichen Brandschutzes in Industriebauten nehmen Brandschutz-Schiebetore zur Abschottung von Brandabschnitten eine zentrale Rolle ein. Um die dazu in der DIN 18230 gefassten Vorgaben mit den Forderungen der Bauherren nach einem hohen Maß an Funktionalität und möglichst geringen Beeinträchtigungen der innerbetrieblichen Abläufe zu verbinden, hat Novoferm Riexinger seine bekannten Brandschutz-Schiebetore weiterentwickelt: Selbst mit Schlupftür sind die gemäß DIN 18095 rauchdichten Schiebtore in den Feuerwiderstandsklassen T30 und T90 schwellenfrei montierbar.


Beim Thema "Vorbeugender Brandschutz" stellt in Deutschland das Jahr 1996 eine bis heute nachwirkende Zäsur dar: Das damalige Großfeuer im Düsseldorfer Flughafen mit 17 Toten und 88 zum Teil Schwerverletzten hat zu einer nachhaltigen Sensibilisierung geführt, wie mit baulichen Maßnahmen in öffentlich-gewerblichen oder industriellen Gebäuden die unkontrollierte Ausbreitung eines Schadensfeuers verhindert werden kann. Ein wesentliches Element der baulichen Maßnahmen sind dabei selbstschließende Feuerschutz-Schiebetore, die beispielsweise der Brackenheimer Hersteller Novoferm Riexinger ein- und zweiflügelig, auf Wunsch mit Schlupftüren und Brandschutzverglasung in den Feuerschutzklassen T30 und T90 anbietet.

Umfassende Zulassung

Bislang war die Erreichung des hohen Schutzzieles von mindestens 30- bzw. 90-minütigem Feuerwiderstand innerhalb des Gebäudeverbunds in der Regel allerdings mit dem Nachteil einer bauseitigen Schwelle verbunden. Neben der optischen Beeinträchtigung des Gesamtsbildes gerade in hochwertig ausgestatteten Industrieobjekten sowie Komforteinbußen beim Überschreiten oder Überfahren führten solche Schwellen auch immer zu Mehrkosten während der Bauphase.

Bei dem nun von Novoferm Riexinger vorgestellten Brandschutz-Schiebetor kann - die geeignete Bodenbeschaffenheit vorausgesetzt - im gesamten Öffnungsbereich des Tores auf den Einbau einer Schwelle verzichtet werden. Lässt der Hallenboden den Verzicht auf eine Schwelle für das Tor selbst nicht zu, kann aber dann zumindest der Bereich der Schlupftüren schwellenfrei bleiben.

Die nach DIN 4102 und DIN 18095 geprüften und vom Deutschen Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutz-Schiebetore sind sowohl in ein- oder zweiflügeliger Bauart bis zu einer Breite von 8,5 und einer Höhe von 6 Metern lieferbar. Die Montage ist, wie bei allen selbstschließenden Brandschutz-Schiebetoren von Novoferm Riexinger, in der Standardausführung bei Normalsturz mit mindestens 220 Millimeter Sturzhöhe, als Sonderausführung für eine Deckenmontage mit Niedrigsturz und mindestens 125 Millimeter oder bei stumpfer Deckenmontage mit 115 Millimeter Sturzblende möglich.

Die bauaufsichtliche Zulassung gilt zugleich für die Einlauf-, Auslauf- und Deckenklappen der Brandschutz-Schiebetore: Bei geöffnetem Tor verschließen diese Klappen sowohl die seitlichen Öffnungen als auch die Deckenöffnung - die für den Ernstfall notwendige Abschottung ist also fast unsichtbar. Im geschlossenen Zustand gefallen die als Vollblatt in Elementbauweise gefertigten Schiebetore durch ihre planebene, auf Wunsch in den gängigen RAL-Farben lackierte Oberfläche. Für besonders anspruchsvolle Einbauumgebungen sind die einflügeligen T90-Tore zudem in Edelstahlausführung lieferbar.

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