Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/2047 jünger > >>|  

EU-Norm für Rauchabzüge ab 1.9.2006

(16.12.2005) Ab 1. September 2006 müssen natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) den Anforderungen der DIN EN 12101 Teil 2 entsprechen. Die Prüfung und Zulassung der Geräte erfolgt dann durch eine CE-Zertifizierung und eine CE-Kennzeichnung. Mit der Broschüre "Rauch- und Wärmeabzugsgeräte in Europa", die als Heft 17 in der Schriftenreihe des FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. erschienen ist, werden Hersteller und Nutzer über diese Veränderungen informiert. Zudem beschreibt die Broschüre das Verfahren zur VdS-Anerkennung von NRWG, das von VdS Schadenverhütung und dem FVLR empfohlen wird.

natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, Rauchabzug, Rauchabzüge, RWA, NRWG, natürlich wirkender Rauch- und Wärmeabzug, FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V., VdS-Anerkennung
Bild zur Meldung "Warum Natürliche Entrauchung?" vom 4.1.2005

Der FVLR weist darauf hin, dass das CE-Zertifikat lediglich eine gesetzliche Kennzeichnung von Mindeststandards sei - und kein Siegel. Es bestehe daher die Gefahr, dass die bisher bewährten deutschen Sicherheits- und Qualitätsstandards bei NRWG durch die neue CE-Kennzeichnung aufgeweicht werden. Dadurch würde aber auch das Risiko von Personen- und Sachschäden in Brandfällen steigen. Dagegen werde bei der VdS-Anerkennung nach definierten VdS-Vorgaben geprüft. Diese Vorgaben orientieren sich an den Prüfanforderungen der DIN 18232-3. Solcherart geprüfte NRWG seien daher optimal an die in Deutschland anzutreffenden geografischen und klimatischen Bedingungen und Qualitätsansprüche angepasst. Gleichzeitig bleibe die Konformität mit der DIN EN 12101-2 gewahrt. NRWG mit VdS-Anerkennung können daher mit einem Rabatt bei der Feuerversicherungsprämie bedacht werden.

Heft 17 sowie weitere Broschüren aus der kostenfreien FVLR-Schriftenreihe können im Internet unter fvlr.de/publikationen.htm angefordert werden.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH