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Bundesarchitektenkammer: Vergleichbare Rahmenbedingungen statt Verdrängungswettbewerb

(12.2.2004) Dr. Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer, wies heute in Berlin den jüngsten Vorstoß von EU-Kommissar Mario Monti zur Deregulierung Freier Berufe zurück: "Die fehlende Investitionsbereitschaft im Baubereich liegt in Deutschland sicherlich nicht an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Im Gegenteil: Verbindliche Honorarordnungen unterstützen den Markt hinsichtlich einer wirtschaftlichen Verwendung der Finanzmittel."

Prinz wies darauf hin, dass die Planungsleistungen in Deutschland im Unterschied zu anderen europäischen Staaten nicht dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterliegen. Der Architekt ist demnach nicht nur verpflichtet, seine Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen, er haftet für die mangelfreie Erstellung des Werkes. Seit Jahren arbeite die Europäische Kommission zwar daran, das Vertragsrecht in Europa zu harmonisieren, sei aber bislang noch nicht weiter gekommen.

Prinz kritisierte: "Vor diesem Hintergrund hieße die Forderung nach Abschaffung verbindlicher Gebührenordnungen das Pferd von hinten aufzuzäumen. Der hohe Haftungsumfang deutscher Planer für ihre Leistungen drückt sich in Bauherrn schützenden verbindlichen Honorarordnungen aus. Eine in Europa vergleichbare Situation ist daher nicht gegeben und sollte die EU- Kommission veranlassen, sich zunächst um die Herstellung vergleichbarer rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich der freiberuflichen Dienstleitungen zu kümmern." Erst dann könne beurteilt werden, ob der Einkauf von Bauplanungsleistungen mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft im freien Preiswettbewerb erfolgen sollte.

Prinz betonte: "Die Abhängigkeit der Planer vom preislichen Verdrängungswettbewerb wäre sicherlich keine ideale Voraussetzung für die optimale Gestaltung unserer gebauten Umwelt in ökologischer und ökonomischer Hinsicht."

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