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Pflicht: Aktive Trocknung von Bodenkonstruktionen nach einem Wasserschaden

(27.2.2023) Nach einem Wasserschaden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung begonnen werden, damit Schimmel und andere Folgeschäden keine Chance haben - unabhängig davon, ob der Schaden durch eine defekte Wasserleitung oder ein undichtes Haushaltsgerät verursacht wurde.

Foto © baulinks/AO 

„Die Zeit ist Dein Feind“

Zunächst müssen das Ausmaß des Schadens und der Zustand der betroffenen Konstruktionen festgestellt werden - dazu wird eine Schadensaufnahme durchgeführt. Erst nach der genauen Bestimmung der vom Wasserschaden betroffenen Stelle können Art und Umfang der Trocknung festgelegt werden. Außerdem ist zu klären, ob vor der Trocknung Rückbauarbeiten erforderlich sind.

Bei Konstruktionen ohne Dämmschicht kann eine Oberflächen- oder Raumtrocknung ausreichend sein.

Fußbodenaufbau mit Dämmung

Bei vorhandener Dämmschicht kann in Abhängigkeit von der Größe der betroffenen Fläche und dem Grad der Durchfeuchtung eine Estrich-Dämmschichttrocknung über die Randfugen (im Schub-Zug-Verfahren) erforderlich sein. Dabei wird vorgetrocknete Luft über die Randfugen eingebracht. Diese nimmt die Feuchtigkeit auf und wird auf der gegenüberliegenden Seite wieder abgesaugt. Alternativ erfolgt die Absaugung über eigens in den Estrich eingebrachte Bohrungen.

In jedem Fall werden Kondensationstrockner eingesetzt, um einerseits Folgeschäden durch zu hohe Luftfeuchtigkeit zu vermeiden und andererseits die Luft für die Estrichdämmschichttrocknung vorzutrocknen.

Durchschnittlich 10 bis 14 Tage

In regelmäßigen Abständen werden Feuchtemessungen durchgeführt, die Aufschluss über den Trocknungsfortschritt geben. Die Trocknungsmaßnahmen dauern je nach Schadensausmaß und Art der zu trocknenden Materialien durchschnittlich 10 bis 14 Tage.

Weitere Informationen zur Trocknung von Bodenkonstruktionen können per E-Mail an Bautrocknung Matter angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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