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Mietminderung von 25%, weil Bad in schlechtem Zustand

(12.1.2021) Es war manches nicht in Ordnung in einer vermieteten Wohnung - insbesondere nicht im Sanitärbereich:

  • Die Badewanne entsprach nicht einmal der mittleren Güteklasse,
  • das Schlafzimmerfenster konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden,
  • das Badezimmer war nicht angemessen gefliest,
  • eine Seifenschale war scharfkantig abgebrochen und stellte deswegen eine Verletzungsgefahr dar.

Die Mieterin weigerte sich, die volle Miete zu bezahlen. Das angerufene Gericht entschied laut LBS-Infodienst Recht und Steuern, dass dieses Ausmaß an Störungen eine 25-prozentige Mietminderung rechtfertige. Zwar sei das Badezimmer nur noch mit Einschränkungen zu benutzen, aber die übrige Wohnung befinde sich weitgehend in einem ordnungsgemäßen Zustand.

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