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Neue Kälte-Klima-Richtlinie bringt u.a. Förderung kleiner Kälte- und Klimaanlagen

(6.12.2020) Seit Anfang Dezember können Unternehmen, Kommunen und Organisationen im Rahmen der novellierten Kälte-Klima-Richtlinie die Förderung von stationären Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen beantragen, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Richtlinie wurde mit der Novellierung erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.

Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen -wie etwa in Dorf­lä­den - gefördert. Und wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine Pauschale in Anspruch nehmen.

Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner unverbindlich abgeschätzt werden.

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