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Förderfähige Wärmetauscher müssen der Landesbauordnung entsprechen

(7.8.2020) Im Rahmen des KfW-Programms 295 (Energieeffizienz aus Erneuerbaren Energien) fördert das Bundeswirtschaftsministerium u.a. Biomasseanlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme mit Zuschüssen bis zu 55%. Dabei müssen Anlagen ab 100 kW zwingend mit einem Abgaswärmeübertrager ausgestattet sein.

Wichtig: Mit Überarbeitung des Förderprogramms hat die KfW klargestellt, dass die verwendeten Wärmetauscher den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen und über die notwendigen Zulassungen verfügen müssen! Dadurch wird ausgeschlossen, dass ineffektive Komponenten mit minimaler Wärmeübertragung und Effizienzsteigerung als Wärmeübertrager installiert werden.

Hochwertige Wärmetauscherlösungen stehen im Markt seit vielen Jahren zur Verfügung. So bietet etwa Schräder diverse Systeme zur Wärmerückgewinnung an. Sie lassen sich in Industrie- und Gewerbebetrieben nachrüsten bzw. bei Neuinstallationen einsetzen. Die Energie aus den heißen Abgasen wird mit Hilfe der Wärmetauscher zurückgewonnen und erneut dem Produktionsprozess zugeführt. Dieses Verfahren steigert die Effizienz und senkt die Brennstoffkosten.

Bild aus dem Beitrag „Abgaswärmetauscher für Blockheizkraftwerke neu von Schräder Abgastechnologie“ vom 15.8.2014

Weitere Informationen zu den technischen Mindestanforderungen des KfW-Programms 295 (Modul 2) sind auf der Webseite der KfW zu finden.

Weitere Informationen zu Abgaswärmeübertragern können per E-Mail an Schräder angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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