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Unangemeldete Stichproben bei EMICODE-zertifizierten Produkten: 2019 fielen 3 von 22 durch

(12.5.2020) Jedes Jahr nimmt die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) Proben vom Markt und lässt prüfen, ob sie die Emissionsanforderungen entsprechend ihrer gekennzeichneten EMICODE-Klasse erfüllen. Die Stichproben werden vorab per Los ausgewählt: 2019 untersuchten fünf Labore 22 Produkte. Drei von ihnen verfehlten dabei die angegebene Emissionsklasse.

Foto © GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.) 

Eine getestete Spachtelmasse überschritt den für EC1 vorgegebenen 3-Tage-Grenz­wert von 1000 µg³ für Kurzzeitemissionen. Bei den EC1PLUS-Produkten erfüllte nach 28 Tagen ein Mörtel den TSVOC-Grenzwert von 40 µg/m³ ebenso wenig wie ein Fugendichtstoff. Die GEV verlangte von den betroffenen drei Herstellern zunächst aktuelle Prüfprotokolle zur Vorlage und setzte ihnen eine Frist zur Vorlage der Bestätigung, dass sie die EMICODE-Anforderungen einhalten können.

Die unangemeldeten und von unabhängigen Fachlaboren durchgeführten Stichprobenkontrollen der GEV sollen langfristig die Qualität sowie die Glaubwürdigkeit der EMICODE-Lizensierung sichern. Dazu wird einmal pro Jahr eine bestimmte Anzahl Produkte per Losverfahren bestimmt; frisch geprüfte Neulizenzierungen sind dabei ausgenommen. Zusätzlich geht die GEV Hinweisen durch den Wettbewerb und bei Bedarf auch Verdachtsfällen nach.

Jedes der 143 Mitglieder der GEV kann von den Stichproben betroffen sein. Herstellern, deren Produkte nicht den erforderlichen Werten entsprachen, wird eine Frist gesetzt, um sich von einem unabhängigen Prüfbericht die Einhaltung der Anforderungen bestätigen zu lassen. Wird der Frist nicht nachgekommen, entzieht die GEV dem Produkt seine EMICODE-Auszeichnung. Sonderprüfungen drohen Herstellern, die mehrfach mit Abweichungen auffallen. Bei Auftreten von nachhaltig unzuverlässigen Werten beschließt der GEV-Vorstand zusätzliche Maßnahmen, die bis zum Ausschluss aus der GEV reichen können.

Die in Düsseldorf ansässige GEV lizensiert seit über 20 Jahren umwelt- und gesundheitsverträgliche Baustoffe nach EMICODE-Regularien. Dabei betrachtet sie die VOC-Emissionen der Produkte und klassifiziert sie gemäß ihrer Emissionen. Für die EMICODE-Auszeichnung müssen Hersteller ihr Material in den ersten acht Wochen nach Produktion bei unabhängigen externen Laboren prüfen lassen. So will die GEV ihre Neutralität wahren. Die Labore müssen die Prüfmethode der GEV beherrschen und nach ISO 17025 akkreditiert sein. Inzwischen führt die GEV elf Labore auf ihrer Empfehlungsliste, wo Hersteller ihre Produkte für den EMICODE prüfen lassen können. Eine erste Luftprobeentnahme nach drei Tagen untersucht Kurzzeitemissionen und Aldehyde. Ergebnisse zu Langzeitemissionen liefert eine zweite Entnahme nach 28 Tagen.

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