IG BAU nimmt Schlichterspruch zu Bau-Mindestlöhnen an
(9.1.2020) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
„Es ist wichtig, dass mit den Mindestlöhnen erneut ‚Lohn-Stoppschilder‘ nach unten gesetzt werden. Andernfalls würde der faire Wettbewerb auf dem Bau aus den Fugen geraten“, warnte Herr Feiger. Weigerten sich die Arbeitgeber, den Schlichterspruch anzunehmen, drohe die Lohnuntergrenze auf dem Bau auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns abzusacken. „Genau das wäre allerdings ein Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland. Sie würden all die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abdrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“, sagte Carsten Burckhardt, der im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe verantwortlich ist.
Schon deshalb erwartet die Bau-Gewerkschaft, dass der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Schlichterspruch akzeptieren. Am Freitag, den 17.1.2020 läuft die Frist hierfür ab.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe
ausgewählte weitere Meldungen:
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- ifo Beschäftigungsbarometer sinkt - allerdings nicht im Bauhauptgewerbe (1.1.2020)
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- Leitfaden zum Saison-Kurzarbeitergeld vom ZDB (15.10.2019)
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- Industrieroboter übernehmen mehr Aufgaben in alternder Gesellschaft (Bauletter vom 21.6.2019)
- Schlichterspruch im Bauhauptgewerbe: lange Laufzeit und viel Geld (12.5.2018)
siehe zudem:
- Bautarife, Bauunternehmen und Verbände bei Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Bauwirtschaft, Immobilien sowie Architekt und Wirtschaft bei Amazon