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CE-Norm EN 16034 nach Ablauf der Koexistenzphase zum Teil(!) nun verpflichtend

(12.12.2019) Die Brandschutzproduktnorm EN 16034 für Fenster, Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften wurde am 1. November 2016 europaweit für Tore und Außentüren eingeführt. Am 1. November 2019 endete nun die Koexistenzphase von bauaufsichtlichen Zulassungen und allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen - zumindest teilweise.

Feuer- und Rauchschutztore für den Innen- und Außenbereich sowie Außentüren dürfen seit dem 1. November 2019 nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Anfang November endete nämlich die dreijährige Koexistenzphase, in welcher nationale Normen neben der europäischen Brandschutznorm angewendet werden durften. Somit sind Hersteller zukünftig dazu verpflichtet, zumindest Teile ihres Angebots nach CE-Norm anzubieten.

Regelungen für Innen- und Automatiktüren auf unbestimmte Zeit verschoben

Innentüren und automatische Türen bleiben vorerst von der CE-Kennzeichnung ausgeschlossen und unterliegen weiterhin den Normen des jeweiligen Landes, in dem sie in Umlauf gebracht werden. Denn die Parallelnormen EN 14351-2 (Innentüren) und EN 16361 (Automatische Türen), deren Listung im Amtsblatt der Europäischen Kommission für den Herbst/Winter 2019 vorgesehen war, wurde noch einmal verschoben.

Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH
Reinhard Schröders (Foto © TwooDoo für System Schröders)
  

Reinhard Schröders, Geschäftsführer der Theo Schröders Entwicklung und Beratung GmbH und Mitglied diverser nationaler und europäischer Normungsausschüsse für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sagte dazu: „Leider wurde die Aufnahme der Normen für Innentüren und automatische Türen auf unbestimmte Zeit verschoben, so dass in diesem Bereich die bisherigen nationalen Vorgaben weiterhin gültig sind. Das erschwert es den Herstellern, ihre Produkte europaweit nach einer standardisieren Norm anzubieten.“

Koexistenzphase?

Wann die letzten beiden Produktnormen ins Amtsblatt aufgenommen werden ist aktuell ebenso unklar wie die Antwort auf die Frage nach einer Koexistenzphase für die beiden Produktbereiche.

„Für fertigende Unternehmen ist es jedoch ratsam, das Thema zu verfolgen und auch im Falle einer Übergangsphase frühzeitig auf die neu genormten Produkte zu setzen. Einerseits können Hersteller dadurch Produkte mit einer höheren Qualität in ihren Brandschutzeigenschaften anbieten und sich andererseits zukunftsgerichtet aufstellen“, so Schröders weiter.

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