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Richtwerte zur Qualität der Innenraumlauft werden aktualisiert

(10.3.2019) Die aktualisierten Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) sollen durch das Umweltbundesamt im Bundesgesundheitsblatt im Mai 2019 bekannt gemacht werden. Das geht es aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/8111) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Darin hatte sich die Fraktion nach der Qualität der Luft in öffentlichen Räumen wie etwa in Kindergärten, Schulen oder Krankhäusern erkundigt. Die Messungen der kurzzeitig und langfristig zu erfassenden Richtwerte sollen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4300 erfolgen.

Übrigens: Richtwerte für Stickstoffdioxid wurden erstmals 1998 abgeleitet. Diese wurden nun im Dezember 2018 vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt aktualisiert. Als Vorsorgerichtwert empfiehlt der Ausschuss eine Konzentration von 80 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO₂) und als Gefahrenrichtwert eine Konzentration von 250 µg/m³. Die Richtwerte sind allerdings keine Grenzwerte und ziehen auch keine Überwachungspflicht nach sich.

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