Aktualisierter UBA-Schimmelleitfaden zum Umgang mit Schimmelbefall in Gebäuden
(8.1.2018) Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Schimmelleitfaden aktualisiert. Er wurde durch die Innenraumlufthygienekommission (IRK) am UBA mit externen Experten erstellt. Er richtet sich in erster Linie an die bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreise als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch betroffene Laien finden wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit Schimmel in ihrer Wohnung / ihrem Haus.
Zur Erinnerung: In Deutschland war vermutlich schon jede dritte bis vierte Wohnung irgendwann einmal von Feuchteschäden betroffen - was in der Folge zu Schimmel führen kann. Schimmel ist mit bloßem Auge leicht zu erkennen, wenn er als schwarze, grüne oder bräunlich verfärbte Flecken an Wänden und Möbeln auftritt. Leider wächst Schimmel aber auch im Verborgenen, zum Beispiel in Hohlräumen von Fußböden und Leichtbauwänden oder hinter ausgebauten Dachgeschossebenen. Dieser Schimmelbefall ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen, er deutet sich allenfalls durch einen muffigen Geruch an.
Hauptursache für Schimmelwachstum ist immer zu hohe Feuchtigkeit. Diese kann bauliche Ursachen haben, beispielsweise durch Wassereintritt über Schäden an der Gebäudehülle oder Kondensationsfeuchte im Innenraum wegen fehlender oder falsch angebrachter Wärmedämmung. Dann hilft oft nur eine bauliche Sanierung.
Erhöhte Feuchte entsteht aber auch, wenn die Bewohner zum Beispiel beim Waschen oder Duschen viel Feuchtigkeit produzieren. Dagegen hilft regelmäßiges und ausreichendes Lüften und Heizen.
Ist im Gebäude Schimmel gewachsen, muss zunächst die Ursache geklärt werden. Vor allem bei größerem Befall hilft eine Fachfirma weiter. Bei kleineren Flächen und bekannter Ursache können Bewohner den Schimmel oft selbst entfernen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- PDF-Download: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden
- Umweltbundesamt
- Schimmelschäden an Wänden und Decken in 2. Auflage auf 278 Seiten (27.10.2020)
- Akut-Hilfe-Koffer à la Remmers bei Schimmel-Alarm: Power Protect First Aid Kit (17.10.2019)
- Gebäudeschadstoffe und Innenraumluft, 7: schadstoffarmes Bauen und Renovieren aus Verbraucherschutzsicht (5.5.2019)
- TecTem Climaprotect: Schimmelsanierung und hygienischer Mindestwärmeschutz à la Knauf Aquapanel (30.10.2018)
- Neues AgBB-Schema zur Unbedenklichkeits-Bewertung von Bauprodukten (10.9.2018)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Schimmelbekämpfung: Tür auf oder Tür zu? (Bauletter vom 20.7.2017)
- 190 Seiten über Wohnraumschimmel (21.2.2017)
- Atemwegserkrankungen - verursacht durch feuchte Wohnungen - kosten 82 Mrd. Euro/Jahr (4.1.2017)
- „Schimmelpilze in Gebäuden“ in 3. Auflage (13.6.2016)
- Studie weist auf Probleme bei Einzelmodernisierungen hin (26.7.2015)
- Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden (11.1.2015)
- Urteil: „Lüften zur Schimmelvermeidung ist Fachwissen“ (29.10.2014)
siehe zudem:
- Schimmel, Lüftung und Baubiologie sowie hygienische Oberflächen auf Baulinks
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