Baulinks -> Redaktion  || < älter 2013/0926 jünger > >>|  

Neue Qualitäts- und Prüfbestimmungen für WPC-Terrassendielen

Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V.(24.5.2013) Die Standards für Holz-Kunststoff-Werkstoffe (WPC) der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe e.V. gelten weltweit als die höchsten. Auch die Europäische Union soll sich bei der Formulierung einer für das 2. Halbjahr angekün­digten WPC-Norm daran orientieren. Gleichwohl hat die Qua­litätsgemeinschaft die Kriterien für ihr Qualitätssiegel Anfang 2013 noch einmal angehoben, und zwar über die geplanten EU-Werte hinaus. Seit April werden die verschärften Bestim­mungen von unabhängigen Prüflabors angewendet und in den Betrieben kontrolliert.

Laut Gerhard Kosche, Vorsitzender der WPC-Fachgruppe im Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) und Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Holzwerkstoffe, war eine erneute Anhebung der Grenzwerte sinnvoll, weil immer mehr minderwertige WPC-Produkte auf den Markt kommen - vorwiegend aus Asien.

Neue Kriterien: Quellmaße und Biegeeigenschaften

Was bringt die Verschärfung der Qualitätskriterien ganz konkret? Bei den Grenzwerten für die Quellmaße nach Kochwasserlagerung bei WPC-Terrassendecks (WPC-Deckings) sei laut Kosche folgender Hintergrund zu beachten: Der Anteil an Naturfasern führe dazu, dass WPC-Terrassendecks minimal quellen und schwinden. Dieses Quellverhalten wiederum könne bei Nichtbeachtung von Verlegehinweisen bzw. bei Verlegefehlern die Ursache für entsprechende Schadenbilder und daraus resultierenden Reklamationen sein. Der Experte erklärt: „Lag der Einzelwert für Quellmaße zwischen 2009 und 2012 in der Dimension der Dicke bei maximal 5%, so darf er aktuell nur noch maximal 4,5% betragen. Die neuen Quellmaße in der Breite wurden von 1,2 auf maximal 0,8% ver­schärft und die der Länge von 0,6 auf maximal 0,5%.“

Ein weiteres Beispiel für die Verschärfung der Kriterien sind die Biegeeigenschaften der WPC-Werkstoffe. Kosche erklärt: „Angelehnt an die DIN EN 310 werden die Profile der Werkstoffe einer Dreipunktbiegung unterzogen. Bei der Prüfung wird zunächst eine Vorlast von 50 N aufgebracht. Dann wird die maximale Bruchlast in Newton und die Durchbiegung bei einer Last von 500 N zusätzlich zur Vorlast protokolliert. Die Durch­biegung bei 500 N Last darf dabei einen Wert von 2,0 mm nicht überschreiten. Auch bei der Bruchlast liegt das Gütesiegel etwa 10 Prozentpunkte über der künftigen euro­päischen Produktnorm“.

WPC-Produkte von Spitzenqualität müssen laut der „Qualitätsgemeinschaft Holzwerk­stoffe“ einen Holzanteil von mindestens 50% haben und aus nachhaltiger Forstwirt­schaft stammen. Sie dürfen darüber hinaus nicht aus Reishülsen oder Bambus beste­hen und das ergänzende Polymer muss ein sortenreiner Kunststoff sein.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH