Falsche Angaben zur Wohnfläche bergen ein hohes Risiko
(18.7.2010) Wenn die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche
unzutreffend ist, drohen Mietminderungen und
Nach der seit Langem gefestigten Rechtsprechung gilt es als erheblicher Mietmangel, wenn die tatsächliche Wohnfläche die angegebene um mehr als 10% unterschreitet, und der Mieter kann dann eine Mietminderung verlangen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Rechtsanwältin Schöl stellt klar, dass dies auch nicht durch eine ca.-Angabe im Mietvertrag umgangen werden kann, und verweist auf zwei aktuelle Entscheidungen: Zum einen hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Vermietern attestiert, dass die Toleranzschwelle dann endet, wenn eine Tauglichkeitsminderung der Mietsache nicht mehr unerheblich ist (Urteil vom 10. 03. 2010, Az.: VIII ZR 144/09). Und diese Grenze verläuft genau bei 10% Unterschreitung. Der Zusatz "ca." im Vertrag bewirkt noch nicht einmal, dass die damit zum Ausdruck gebrachte Toleranz bei der Berechnung der Mietminderung berücksichtigt wird.
Selbst, wenn im Vertrag gar keine Größenangabe steht und lediglich die Zeitungsanzeige, mit der die Wohnung beworben wurde, auf eine ca.-Größe verweist, ist dies kein Ausweg. Denn hier berücksichtigt der BGH auch die vorvertraglichen Verhandlungen: Wird in einem Inserat oder durch die Übergabe von Grundrissskizzen bzw. Wohnflächenberechnungen auf die Wohnfläche Bezug genommen, kann dies eine schlüssige Vereinbarung über die Wohnungsgröße sein. Wenn dann eine Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10% vorliegt, führt dies zu einer Mietminderung (Urteil vom 23. 06. 2010, Az.: VIII ZR 256/09).
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- BGH-Urteil: Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung (22.11.2015)
- 10%-Wohnflächenklausel könnte fallen (20.10.2015)
- Nicht jeder „Freisitz“ erfüllt die Bedingungen der Wohnflächenverordnung (28.9.2015)
- „Initiative pro AGB-Recht“ warnt vor Wettbewerbsverzerrung beim Vertragsrecht (23.9.2012)
- Verhandlungsprotokolle über Bauprojekte können es in sich haben (12.9.2011)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- BGH zu Mieterhöhungen bei Wohnwertverbesserungen (11.7.2010)
- Urteile rund ums Parken, Stellplätze und Verkehrssicherheit (11.7.2010)
- Mietnomaden: Was können Vermieter tun? (24.5.2010)
- Verbände legen Vorschläge für Mietrechtsnovelle vor (16.5.2010)
- Gerichtsurteile rund um Sanierung, Renovierung, Umbau (16.5.2010)
- Schufa-Bonitätsauskunft vom Mieter für Vermieter (25.4.2010)
- BGH bestätigt Rechtsprechung zur Wohnflächenberechnung (21.2.2010)
- Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen (21.2.2010)
- Bauherr darf Fenster zum Nachbarn einbauen (21.2.2010)
- Mieter haben Anspruch auf ausreichende Elektroversorgung (11.2.2010)
- Buchvorstellung: Heizungsmodernisierung für Architekten (7.12.2009)
- BGH: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen (23.11.2009)
- Wohnflächenberechnung: Anrechnung von Balkonflächen (11.7.2009)
- Mieter muss bei Fußbodenschäden mitdenken (1.7.2009)
- Mieter muss Modernisierung aufgrund behördlicher Anordnung dulden (8.3.2009)
- Gleiche Interessen: Mieter und Vermieter (31.8.2008)
- VPB rät Bauherren: Wohnfläche genau berechnen lassen (20.9.2005)
- Quadratmeterpreise müssen vergleichbar sein (17.1.2004)
siehe zudem:
- Baurecht, Sanitärkeramik, Heizung, Wärmepumpen und Solarwärme auf Baulinks
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