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Reaktionen auf die Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

(13.3.2024) Am 12. März 2024 hat das EU-Parlament für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt (siehe auch Bauletter vom 13.3.2024). Die Reaktionen aus Politik und Verbänden zur Verabschiedung folgten prompt.

Pressekonferenz zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden am 12. März 2024.
Ciarán Cuffe (Greens/EFA, IE) Bild: European Union 2024 - Source: EP, Fotograf Emilie Gomez
 

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

„Mit der heutigen Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen. Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert. Ein Gebäude ist nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes ist verschieden gebaut und wird unterschiedlich beheizt. Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter. 

Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf unter anderem in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.”

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK)

„Jetzt geht es darum, in die Zukunft zu schauen und das Zusammendenken von sinnvoller energetischer Gebäudesanierung und Quartier voranzutreiben. Es ist unrealistisch, alle Gebäude zu dämmen, daher müssen wir uns vor allem um die Gebäude kümmern, die einen echten Impact leisten können, wenn man sie energetisch saniert.”, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Gebäudebestand ist wertvoll und die EPBD bildet eine wichtige europäische Grundlage für eine nachhaltige Bauwende. Wir hätten uns allerdings mehr Klarheit und Vergleichbarkeit bei Berechnungsmethoden gewünscht. Letztendlich geht es immer um die Einsparung von CO₂: Das muss das Herzstück unseres Handelns werden.”

Die BAK sieht in folgenden Punkten eine wichtige Weichenstellung: 

  • Einführung einer Verpflichtung zur Berechnung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus neuer Gebäude in die Richtlinie (bis 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m² und ab 2030 für alle neuen Gebäude). Der Indikator, der den Gesamtbeitrag des Gebäudes zu den klimawirksamen Emissionen angibt, ist ein erster Schritt zu einer stärkeren Berücksichtigung der gesamten Lebenszyklusleistung von Gebäuden und einer Kreislaufwirtschaft.
  • Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS) für den Nichtwohnungssektor.

Die Novelle bringt eine Reihe weiterer Verbesserungen mit sich, unter anderem in Bezug auf die nationalen Gebäudesanierungspläne, den Renovierungspass, die Einführung von One-Stopp-Shops und die stärkere Berücksichtigung der Umweltqualität in Innenräumen.

Leider mangelt es der EPBD an Klarheit, wenn es um die Energieausweise geht, da der Text den Mitgliedstaaten die Flexibilität lässt, die Verteilung der Skalen auf nationaler Ebene zu wählen. Dadurch wird das ursprüngliche Ziel einer größeren Vergleichbarkeit der Berichtsmetriken zwischen den Mitgliedstaaten untergraben.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

„Die Sanierungspflicht ist glücklicherweise vom Tisch. Wir hoffen nun sehr, dass die Gesetzgebungsdebatte von allen Beteiligten mit Augenmaß geführt wird. Ein politisches Hick-Hack wie beim Gebäudeenergiegesetz muss unbedingt vermieden werden. ... Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden zwei Jahren Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16% und bis 2035 um 20-22% zu senken. Es gilt die Vorgabe, dass mindestens 55% des durchschnittlich gesenkten Primärenergieverbrauchs durch die Sanierung derjenigen Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erreicht werden. Eine Riesenherausforderung wird es, die zu sanierenden Gebäude auszumachen. In Deutschland könnte man sich zumindest am Alter der Gebäude orientieren, da insbesondere vor 1977 errichtete Gebäude keine Energieeffizienzanforderungen erfüllen mussten.”

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender GIH Bundesverband e.V.

„Bereits in den Verhandlungen war erkennbar, dass die vereinbarten Pflichten nicht ausreichen werden, um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Zudem gibt es kaum Verbindlichkeit. Wie die letzten 20 Jahre bisher gezeigt haben, reichen reine Förderprogramme nicht aus, um nachhaltigen Klimaschutz zu betreiben. Es wäre gut und bezahlbar gewesen, wirtschaftliche Modernisierungspflichten wie z.B. Einblasdämmungen auch für Wohngebäude zu erlassen, um ernsthafte Absichten zu signalisieren. Dies bleibt nun den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Wir sind gespannt, ob die Bundesregierung den Mut aufbringt, diesen Schritt der Klimaneutralität zu gehen. Dafür werden ausreichend aufgesetzte Förderprogramme unumgänglich, um die Klimaziele zum ersten Mal wirklich erreichen zu können. Auch die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sind gegenzurechnen. Eine nicht verbrauchte kWh muss schließlich gar nicht erst erzeugt werden.” 

Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V.

„Bei der Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union kommt es stark auf die nationale Umsetzung an. Dabei muss unbedingt die finanzielle Leistungsfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen und die Bezahlbarkeit insbesondere für Mieter mit mittleren und niedrigen Einkommen berücksichtigt werden. Die vorhandenen Mittel – volks- wie privatwirtschaftliche – müssen mit maximalem Erfolg für Nullemissionshäuser eingesetzt werden, denn die Wohnungsunternehmen können jeden Euro nur einmal ausgeben”, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Europa verfolgt die immergleiche Strategie weiter, die zunehmend weniger erfolgreich ist: die Vorgabe von sehr hohen Energieeffizienzzielen und sehr geringem Energie-Restverbrauch von Gebäuden, der erneuerbar gedeckt werden soll. Für diese Strategie reichen die Ressourcen nicht – weder an Eigenkapital der sozial orientierten Wohnungsunternehmen noch an Planern und Ausführenden. Auch die Bezahlbarkeit durch die Mieter ist nicht gegeben und staatliche Zuschüsse werden in einer für ein Effizienzszenario nötigen Höhe nicht vorhanden sein. Wir brauchen einen neuen Zugang zur Klimaneutralität, der das Zusammenspiel von erneuerbarer Energie und mindestens nötiger Effizienz neu regelt. Das leistet die EPBD nicht.”

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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