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Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung im Bundestag

(29.5.2012) Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird verbessert. Am Donnerstag, 24. Mai 2012, verabschiedete der Bundestag einen darauf abzielenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8801) in der Fassung des Wirtschaftsaus­schusses (17/9617) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von SPD- und Linksfraktion und Ablehnung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Union und FDP sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Auch die Oppositionsfraktionen sprechen sich für eine verbesserte KWK-Förderung aus. Die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen seien ihrer Ansicht nach jedoch ungeeignet, um das Ziel einer 25-prozentigen Beteiligung am Energiemix bis 2020 zu erreichen.

0,3 Cent pro Kilowattstunde

"Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden wir unser Ziel errei­chen", zeigte sich der FDP-Abgeordnete Klaus Breil zuversichtlich. Die Vergütung wer­de über alle Anlagenklassen hinweg um 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Es werde zudem eine neue Anlagenklasse im Bereich von 50 bis 200 Kilowatt eingeführt, was für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sei, die auf eine eigene Stromversorgung bauen.

Förderung von Netzen und Speichern

Erwartet werde auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern ebenso wie von Kältenetzen und Kältespeichern. Käufer einer kleinen Anlage mit bis zu zwei Kilowatt könnten sich ihre Zuschläge pauschal auszahlen lassen. All das, so der FDP-Abgeordnete, verdiene auch die Unterstützung der Opposition.

SPD: Gesetz besser als erwartet

Nachdem Schwarz-Gelb der Kraft-Wärme-Kopplung lange kritisch gegenüber gestan­den habe, sei das Gesetz "besser als erwartet", räumte Rolf Hempelmann (SPD) ein und kritisierte zugleich: "In dem Entwurf ist vieles richtig, muss aber weiter verbessert werden. Leider wird das Potenzial mit dem Gesetz nicht ausgeschöpft." So sei der För­derdeckel von fünf Millionen Euro "kontraproduktiv". Die Möglichkeiten der Speicher­technologie könnten so nicht gehoben werden, befand der SPD-Abgeordnete.

CDU/CSU: So bleibt die Energiewende bezahlbar

Die Deckelung sorge für eine Kosteneffizienz, urteilte hingegen der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß. "So bleibt die Energiewende auch bezahlbar", sagte er. Der Dreiklang Bezahlbarkeit, Umweltfreundlichkeit und Effizienz werde so geschafft. Mit der hohen Vergütung von 0,3 Cent schaffe man Anreize für Investitionen. Diesen Betrag weiter zu erhöhen sei falsch, da es nicht zu einem "Wettlauf der unterschiedlichen Förder­systeme" kommen dürfe. Bareiß betonte nochmals die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung.

Linke: KWK-Zuschläge werden auf vernünftiges Maß erhöht

Auch die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter fand lobende Worte für die Novelle. Sie sei erfreut, dass sich die Koalition als lernfähig erwiesen habe und als Ergebnis der Expertenanhörung "sinnvolle Änderungen" an dem Gesetz vorgenommen habe. Was fehle, sei eine Vergütungsstufe für "Mini-KWKs" bis zu drei Kilowatt. Gerade solche Zellen seien effektiv, weil sie die Lösung für Einfamilienhäuser wären, betonte sie.

Grüne vermissen Förderung kleiner Anlagen

Drei Handlungsmuster der Bundesregierung glaubte der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer erkannt zu haben. "Oft tut sie gar nichts oder aber das Falsche", sagte er. Die dritte Kategorie sei: "Sie tut etwas Richtiges, aber viel zu spät und viel zu wenig." Das sei die Botschaft der KWK-Novelle. Krischer erkannte darin eine "gewisse Tradi­tion". Im Koalitionsvertrag etwa finde man das Thema KWK überhaupt nicht. Wenn nun von einer Erfolgsgeschichte die Rede sei, so könne das für die Kraft-Wärme-Kopplung gelten, nicht aber für das Gesetz.

Richtig sei es, so Krischer, Wärmespeicherung zu fördern. Falsch sei aber die Decke­lung. Zudem müsse ein Flexibilitätsbonus geschaffen werden. Kritik übte er an der seiner Ansicht nach nicht ausreichenden Unterstützung für kleine Anlagen. "Sie wollen gar nicht, dass die Leute ihre Energieversorgung in die eigene Hand nehmen", warf er der Koalition vor.

Im Anschluss an die Debatte lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der SPD (17/9618) ab, das Gesetzesziel von einem 25-prozentigen KWK-Anteil an der Stromerzeugung bis 2020 durch eine konkrete Erzeugungsmenge von 150 Terrawatt­stunden bis 2020 zu konkretisieren und auch Speicher, die kleiner als fünf Kubikmeter sind, zu fördern. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/9749), die Zuschläge im Gesetzentwurf um jeweils 0,5 Cent pro Kilowattstunde anzuheben.

Die Novelle des KWK-Gesetzes könnte(!) ab August 2012 in Kraft treten.

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