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Absage an eine konkrete Höhe der Instandhaltungsrücklage

(14.7.2011) An die Bundesregierung sind bisher nur ganz vereinzelt Fälle herantragen worden, in denen eine beschlossene Instandhaltungsrücklage von den Wohnungseigentümern als zu niedrig bemessen empfunden wurde. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/6288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6186) hervor. Es bestehe ein erhebliches Eigeninteresse der Wohnungseigentümer daran, selbst auf eine angemessene Höhe der Rücklage zu achten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode für die Bemessung der Instandhaltungsrücklage sei ”nicht sachgerecht“, heißt es in der Antwort. Sie könnte der Regierung zufolge den Bedürfnissen der Wohnungs-eigentümer nach einer im konkreten Einzelfall angemessenen Rücklage nicht gerecht werden.

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