Baulinks -> Redaktion  || < älter 2009/1995 jünger > >>|  

Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen

(22.11.2009) Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.

Dies gilt zum Beispiel, wenn in einem Wohngebäude der zentrale Heizungskessel ausgetauscht wird. Ein neuer Gasheizkessel kann dann beispielsweise mit einer Solarwärmeanlage oder einem Kaminofen gekoppelt werden. Auch die Deckung des Gasbedarfs mit mindestens zehn Prozent Biogasanteil ist möglich. Außerdem können die Baden-Württemberger, ähnlich wie dies auch das Bundesgesetz für Neubauten vorsieht, Ersatzmaßnahmen ergreifen, um die Pflicht zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein überdurchschnittlich guter Wärmeschutz oder die Installation eines Blockheizkraftwerkes.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH