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Chancen für reduzierten Mehrwertsteuersatz steigen!

(25.1.2006) Am 24.1.2006 haben im Europäischen Finanzministerrat 22 von 25 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - einem Vorschlag zugestimmt, nach dem alle EU-Mitgliedstaaten das Recht erhalten, rückwirkend zum 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2010 einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz u.a. für Bauleistungen anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Mitgliedstaat bis Ende März 2006 einen Antrag bei der EU-Kommission stellt. Die bislang fehlende Zustimmung von drei Mitgliedstaaten wird bis Ende der Woche erwartet. "Wir gehen davon aus", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "dass sich diese Mitgliedstaaten dem gestrigen Votum noch anschließen werden".

Robl weiter: "Endlich wird nun auch der Weg für Deutschland zur Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen frei. Insbesondere angesichts der geplanten Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes um drei Punkte ist die Einführung eines reduzierten Satzes für arbeitsintensive Bauleistungen dringend erforderlich, um Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht noch weiter ausufern zu lassen. ... Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Leistungen bietet eine echte Chance, die Rahmenbedingungen für ehrliche und legal arbeitende Unternehmen deutlich zu verbessern. Unsere Nachbarländer Frankreich und Niederlande machen uns vor, wie dadurch Schwarzarbeit am Bau bekämpft und legale Beschäftigung geschaffen werden kann. Deutschland sollte diese Chance endlich auch nutzen."

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