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Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) und Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern

(5.9.2002) Die Fassade ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden Bauwerks. Sie kann wesentlich zur Werterhaltung einer Immobilie beitragen. Unzureichend geplante und mangelhaft ausgeführte Fassaden führen mittel- und langfristig zu Wertverlusten der Immobilie.

Eine Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) stellt sicher, dass Mängel vor ihrer Entstehung erkannt und verhindert werden. Sie setzt in der Planungsphase ein und begleitet die Ausführungen der Fassadenarbeiten bis zur mängelfreien Abnahme.

"Aufgrund ihrer sehr geringen Schadensanfälligkeit sind vorgehängte hinterlüftete Fassaden in den Schadensstatistiken kaum zu finden" (1).

Grundvoraussetzung dafür sind jedoch abgesicherte Planungs- und Ausführungsstandards. Die BQÜ in Verbindung mit einer Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern wird deshalb als unterstützende Maßnahmen für alle die gesehen, die nicht nur die gestalterische Vielfalt einer Vorgehängten hinterlüfteten Fassade schätzen, sondern die sich weiter entwickelnde Technik und die Unterstützung qualifizierter Fachkräfte im Rahmen der Bauausführung nutzen wollen.

Die an der VHF-Qualitätsoffensive Beteiligten

Der FVHF e.V. vertritt die Interessen aller derer, die sich mit dem System der Vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) planerisch, konstruktiv und gestalterisch befassen. Dabei kommt der Umsetzung in die Ausführungsphase einer solchen Fassade eine besondere Bedeutung zu. Der FVHF e.V. fördert technische Weiterentwicklungen, insbesondere in den Bereichen der Verankerungs- und Befestigungstechnik sowie Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Bausubstanz (2, 3, 4).

Die GTÜ GmbH (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) ist eine Überwachungsorganisation, die auf Baudienstleistungen spezialisiert ist. Dazu zählen neben der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung und der Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern auch die Erstellung von Schadengutachten und die Bewertung von Immobilien. Die für die BQÜ und die Zertifizierung eingesetzten Bausachverständigen sind öffentlich bestellt und vereidigt. Sie verfügen über besondere Nachweise der Befähigung. Das geforderte Fachwissen wird durch jährlich stattfindende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen kontinuierlich gesichert.

Zum Mehrwert einer Fassade durch die BQÜ

Eine Fassade dient nicht nur dem Schutz eines Gebäudes vor Witterungseinflüssen, sondern auch der Repräsentation. Hierbei hat sich die VHF aufgrund ihrer Gestaltungsvielfalt und ihrer bauphysikalischen Vorteile eine hohe Akzeptanz gesichert (5, 6). Das Ziel ist mithin eine dauerhafte Mängelfreiheit zur Absicherung der Wertbeständigkeit und damit ein Beitrag zum Nachhaltigen Bauen.

Dieser "Mehrwert" wird durch weitere Maßnahmen im Rahmen einer BQÜ sichergestellt. Dazu zählen die Überprüfung der Planungs- und Ausschreibungsdaten, Transparenz in der Ausführungsphase, die Minimierung von Kostenrisiken und eine fortlaufende Dokumentation der Ausführungsleistung bis zu einer qualifizierten Abnahme.

Nutzen für den Bauherrn: Der Bauherr verlangt neben der geschuldeten Qualität Kostensicherheit, die Einhaltung von Terminen und den Ausschluss von Fehlplanungen. Diese Kosten-, Termin- und Qualitätssicherheit kann mit der Beauftragung einer BQÜ und einer Ausführung durch einen zertifizierten Fachbetrieb sichergestellt werden.

Nutzen für den Planer: Zunächst haftet der Planer für Fehler, die zu Mängeln, Verzögerungen in der Bauzeit, Nutzungsausfällen oder Mängelfolgen führen können. Die BQÜ hilft Planern, Mängel vor der Ausführung zu erkennen und zu vermeiden. Dazu zählen die Überprüfung der Planungen und Ausschreibungen, Qualitätskontrollen im Materialfluss, fortlaufende Dokumentationen des Baufortschritts, die Erstellung von Fehlerprotokollen und eine Kontrolle zur Fehlerbeseitigung. Wesentlicher Vorteil für den Planer aber ist die fachliche, kollegiale Unterstützung durch den BQÜ-Sachverständigen bei neuen Technologien sowie der Schutz vor Fehlern im Sinne seiner eigenen Haftung.

Nutzen für den Fassaden-Fachverleger: Der Fassaden-Fachverleger steht in unmittelbarer Verantwortung für die von ihm zu erbringende Leistung. Mitzutragen hat er die Folgen aus Fehlern bei Vorgewerken, sofern er sie nicht dokumentiert hat.
Die BQÜ übernimmt für den Fassaden-Fachverleger die Plausibilitätsprüfung der vom Auftraggeber vorgelegten Ausführungsplanung. Überprüft wird die laufende Bauausführung auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung. Alle Prüfungen werden kontinuierlich dokumentiert. Für den Fassaden-Fachverleger können dadurch Kostenrisiken minimiert werden, auch bei unberechtigten Zahlungseinbehalten aufgrund vermeintlicher Mängel. Eine weitere hilfreiche Maßnahme sind qualifizierte und testierte Teilabnahmen (7). Streitigkeiten können durch die unabhängige Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschlichtet werden.

Die technischen Grundlagen einer BQÜ

Eine VHF setzt sich im Wesentlichen aus vier Komponenten zusammen: Der Unterkonstruktion mit ihrer Verankerung, der Dämmung und der jeweiligen Bekleidung. Teilweise sind diese Komponenten genormt, mehrheitlich ist ihre Verwendung durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen geregelt.

Dazu haben der FVHF und die GTÜ werkstoff- und systemspezifische "Anforderungskataloge" entwickelt, die die Aufgaben zur Durchführung einer BQÜ bzw. einer Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern individuell beschreiben.

Die vertikale Struktur dieser "Anforderungskataloge" sieht zwei Teile vor:

  • Teil 1 "Planungsüberprüfung", und
  • Teil 2 "Ausführungsüberwachung".

Horizontal gegliedert sind sie in ...

  • die Beschreibung der Kontrollpunkte,
  • Prüfvermerke,
  • die Beschreibung von Abweichungen oder Mängeln,
  • einem Dokumentenverweis und
  • Angaben zum Ergebnis der Nachschau bzw. Mängelbeseitigung.

Diese "Anforderungskataloge" definieren zunächst Beurteilungskriterien an den Verankerungsgrund, an das Verankerungselement, an die Unterkonstruktion und an die Dämmung. Sich hieraus ableitende Anforderungen sind kombiniert mit denen an die verschiedenen Bekleidungswerkstoffe:

  • Keramik und Feinsteinzeug,
  • Aluminium-Tafeln und Aluminium-Verbundplatten,
  • Ziegel,
  • Kupfer und Titanzink,
  • Faserverstärkte Harzkomposit- und HPL-Platten,
  • Tafeln aus Faser- und Holzzement sowie
  • Trägerplattensysteme für Putz- und andere Applikationen.

Diese "Anforderungskataloge" unterliegen einer ständigen, werkstoffspezifischen Pflege und einem kontinuierlichen Abgleich mit Normen bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Hersteller.

Zur Durchführung einer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung

Die Beauftragung kann von allen an der Baumassnahme Beteiligten in Auftrag gegeben werden: Von dem Planer, dem Investor oder dem Fassaden-Fachverleger. Die Ausführung der Fassadenarbeiten selbst kann nur von einem zertifizierten Fassaden-Fachverleger übernommen werden.

Die Überwachung erfolgt ganzheitlich oder in individuell zu vereinbarenden Teilbereichen durch die von der GTÜ beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf Werkvertragbasis.

Technische Grundlage sind die "FVHF/GTÜ-Qualitätsstandards für Vorgehängte hinterlüftete Fassaden" in Verbindung mit der jeweils gültigen Honorartabelle. Eine Baubegleitende Qualitätsüberwachung kann für jede Objektgröße vereinbart werden.

h3>Die Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern nach FVHF-GTÜ-Standards

Von je her war dem System der vorgehängten hinterlüfteten Fassade ein hoher technischer Anspruch zu eigen, was den Ausführenden ein hohes Fachwissen abverlangt. Diese bereits hohen Anforderungen in die technische Umsetzung sind in den letzten Jahren weiter gestiegen. Als Beispiele sind zu nennen die Hinterschnittbefestigung von Fassadenplatten oder die Integrierung von Photovoltaik-Elementen in der Fassade (8). Eine Zertifizierung nach FVHF/GTÜ-Standards sichert dem Ausführungsbetrieb kontinuierlichen Anschluss an diese und andere technische Weiterentwicklungen.

Die Besonderheit dieser Zertifizierung liegt in der systematischen Betrachtung, Beurteilung und Überwachung der eingesetzten Werkstoffe, der Systemkomponenten, der Ausführung und der angewandten Verfahrenstechniken. Sie ist nicht vergleichbar mit der ISO-Reihe 9000. Diese dient der Überwachung von Prozessen und ist daher für die Formulierung von Anforderungen zur Errichtung mängelfreier Vorgehängter hinterlüfteter Fassaden nicht anwendbar.

Drei Ebenen zur Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern

Die Zertifizierungsanforderungen sind in drei Ebenen gegliedert, für die ebenfalls Anforderungskataloge erstellt sind.

  • Zunächst wird überprüft, ob der Betrieb über die erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Ausrüstungen verfügt, um die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Hierbei werden insbesondere werkstoffspezifische Anforderungen geprüft.
  • In einem zweiten Bereich, der für die Erlangung einer Zertifizierung von Bedeutung ist, wird die kontinuierliche Qualifizierung des Personals geprüft. Zahlreiche Komponenten einer VHF, z.B. Verankerungselemente, verlangen bereits heute für den zulassungskonformen Einbau entsprechend geschultes Fachpersonal (9).
  • Ein weiteres Kriterium für die Erteilung der Zertifizierung ist die Baustelleneinrichtung während der Ausführungsphase. Auch hier unterscheidet der Anforderungskatalog in die verschiedenen Werkstoffe zur Bekleidung und die dadurch unterschiedlichen Werkzeuge und Ausrüstungen.

Kosten der Zertifizierung

Die Kosten der Zertifizierung richten sich nach der Anzahl der im Betrieb Beschäftigten. Dazu hat die GTÜ eine Gebührenordnung erstellt.

Beauftragung zur Zertifizierung

Die Beauftragung erfolgt durch den Fassaden-Fachverleger direkt an die GTÜ. Die Zertifizierungsprüfung übernimmt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Auftrag der GTÜ. Die Gültigkeit dieser Zertifizierung beträgt drei Jahre.

h3>Die Baubegleitende Qualitätsüberwachung für VHF im Leistungsverzeichnis

Eines der Ziele ist es, die Baubegleitende Qualitätsüberwachung, gepaart mit der Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern, in aktuelle Leistungsverzeichnisse zu integrieren. Deshalb werden die ausschreibenden Planer und Architekten zunehmend die Baubegleitende Qualitätsüberwachung für VHF in ihre Leistungsbeschreibungen als Zusatzposition aufnehmen. Fassaden-Fachverleger, die noch nicht zertifiziert sind, können sich im Zuge einer solchen Ausschreibung zertifizieren lassen (10).

  • Autor: Dipl.-Ing. Helge-L. Ubbelohde, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden; Berlin
  • Stand der Bearbeitung: 03.09.2002

Literaturhinweise:

  1. Dritter Bericht über Schäden an Gebäuden; Bonn 1996, und FVHF-FOCUS® 21
    Prof. Dr.-Ing. R. Oswald
    Schadenfreies Bauen mit Vorgehängten hinterlüfteten Fassaden
  2. FVHF-Sonderdruck "Hinterschnittbefestigungen
  3. Dokumentationen Deutscher Fassadenpreis 2001 und 2002
  4. FVHF-FOCUS® 22
    Dr.-Ing. F. Vogdt
    VHF: Die Energieeinsparfassade®
  5. FVHF-FOCUS® 2
    Prof. Dr.-Ing. K Liersch
    Tauwasserschutz von Aussenwänden
  6. FVHF-FOCUS® 3
    Prof. Dr.-Ing. K. Liersch
    Der Regenschutz von Aussenwänden mit Vorgehängten hinterlüfteten Fassaden
  7. FVHF-FOCUS® 16
    Dipl.-Ing. J. Bücker
    Qualität an der Fassade
  8. Sonderveröffentlichung der Studiengemeinschaft für Fertigbau e.V.; Wiesbaden, zu Photovoltaik-Elementen
  9. Der Qualifizierungsnachweis ist Bestandteil zahlreicher vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt); Berlin, erteilter Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen
  10. Leitfaden zur Einführung einer Baubegleitenden Qualitätsüberwachung und zur Zertifizierung von Fassaden-Fachverlegern für Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
     

siehe auch:


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